Akten der Rückstellungskommissionen

Historischer Entstehungshintergrund

Nach der Befreiung Österreichs vom Nationalsozialismus durch die Alliierten 1945 beschloss der österreichische Nationalrat in den Jahren 1946 bis 1949 insgesamt sieben Rückstellungsgesetze, welche im Prinzip die Naturalrestitution von Vermögenswerten vorsahen, die von den Nationalsozialisten zwischen 1938 und 1945 entzogen worden waren.
Unter diesen Gesetzesmaterien nimmt das Dritte Rückstellungsgesetz eine besondere Stellung ein: Es ermöglichte auf dem Zivilrechtsweg bei gesondert eingerichteten Rückstellungskommissionen im Bereich der Landesgerichte prizipiell die materielle Rückstellung von Vermögenswerten, sofern sie nicht unter das Erste Rückstellungsgesetz oder das Zweite Rückstellungsgesetz fielen. Das Dritte Rückstellungsgesetz war aufgrund der großen Zahl von entzogenen Vermögenswerten und von potenziellen Rückstellungspflichtigen das politisch umstrittenste Rückstellungsgesetz. Zu den Antragsvoraussetzungen zählten unter anderem eine fristgerechte und aktive Einbringung der Ansprüche (Antragspflicht) durch die Geschädigten oder deren Erben sowie das physische Vorhandensein des beanspruchten Vermögensgegenstandes auf dem österreichischen Staatsgebiet.

Akteninhalt

Die Akten der Rückstellungskommissionen erster Instanz gemäß dem Dritten Rückstellungsgesetz spiegeln den Verlauf und die Ergebnisse der Verhandlungen vor den Kommissionen wieder, die entweder in Form von Erkenntnissen oder Vergleichen vorliegen. Wurde gegen ein Erkenntnis Beschwerde erhoben, dann sind ebenfalls die Verhandlungsergebnisse der zuständigen Rückstellungsoberkommission (zweite Instanz) dokumentiert. Darüber hinaus enthalten die Akten verfahrensrechtliche Inhalte, die den Verlauf der Verfahren, die Taktiken und Argumente der Rückstellungswerber und Rückstellungsgegner sowie die Grundlagen der Entscheidungsfindung nachvollziehbar machen.

Informationsgehalt

Aus individuell formulierten Rückstellungsanträgen können durchaus die Umstände und der Verlauf der Entziehungen während der Zeit des Nationalsozialismus ersehen werden. Den Beweiserfordernissen des Rückstellungsgesetzes und den verfahrensrechtlichen Notwendigkeiten folgend liegen Dokumente in den Akten ein, die sowohl einen Blick auf die nationalsozialistische Unrechtspolitik als auch auf die Verhältnisse in den unmittelbaren Nachkriegsjahren und die Argumentationslinien der Rückstellungsgegner ermöglichen (zum Beispiel Äußerungen und Gegenäußerungen der Prozessparteien und Zeugenprotokolle). Zusätzlich können Schätzgutachten, Abschriften aus dem Grundbuch oder aus dem historischen Handelsregister sowie Todeserklärungen und erbrechtlich relevante Dokumente vorgefunden werden, die das rechtliche Verfahren um wirtschaftliche, biografische und eigentumsrechtliche Gesichtspunkte ergänzen.

Ersatzweise Informationsquellen

Bei Liegenschaften kann die Tatsache und das Datum einer Einleitung eines Rückstellungsverfahrens und seiner Beendigung sowie eine etwaige Veränderung in den Eigentumsverhältnissen aus dem so genannten B-Blatt der örtlich zuständigen Grundbuchsbehörde ersehen werden (die bloße Löschung der Anmerkung der Einleitung eines Rückstellungsverfahrens kann sich auf einen rechtsgültigen Vergleich, eine für die Rückstellungswerberin oder den Rückstellungswerber negative Entscheidung oder auf die Rückziehung des Rückstellungsanspruches beziehen). In der Urkundensammlung des Grundbuches finden sich bei einer tatsächlichen Rückstellung der Liegenschaft an den Rückstellungswerber immer die dazugehörigen Erkenntnisse der Rückstellungskommission.

Der Ausgang eines Rückstellungsverfahrens kann anhand der Anmeldungen gemäß der Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung ersehen werden. Dort wurden zumeist ebenfalls Abschriften der Erkenntnisse oder Beschlüsse der Rückstellungskommission abgelegt.

So ein Antrag an den Abgeltungsfonds gestellt wurde, findet sich im diesbezüglichen Akt zumindest ein Exzerpt des Rückstellungsaktes.

Hinweise auf Rückstellungsverfahren und deren Ausgang ergeben sich zu Liegenschaften unter Umständen aus den Negativ-Akten Liegenschaften der Sammelstellen A und B und zu Unternehmen aus den Negativ-Akten Handel und Gewerbe der Sammelstellen A und B.

Wurde ein Verfahren nach dem Dritten Rückstellungsgesetz im Instanzenzug bis zu der am Obersten Gerichtshof in Wien angesiedelten Obersten Rückstellungskommission (Dritte Instanz) betrieben, dann ist aufgrund einer eigenständigen Aktenbildung das Rückstellungsverfahren ab der zweiten Instanz (Rückstellungsoberkommission) in den Unterlagen des Obersten Gerichtshofs dokumentiert. Der infrage kommende Bestand, die so genannten Rkv-Akten aus den Jahren 1947 bis 1973, wird im Österreichischen Staatsarchiv aufbewahrt. Allerdings unterliegen sämtliche Akten des Obersten Gerichtshofes, somit auch jene der Obersten Rückstellungskommission der Archivsperre und stehen somit der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.

Erläuterungen und Anmerkungen

Die Erkenntnisse der Rückstellungskommissionen sind öffentliche Urkunden und damit Interessierten zugänglich, wenn sie in den Urkundensammlungen der Grundbücher liegen. Die Akten der Rückstellungskommissionen unterliegen jedoch dem Datenschutz und den jeweiligen archivrechtlichen Bestimmungen.
Über die im Findbuch dokumentierten Bestände der Rückstellungsakten hinaus ist generell festzuhalten, dass die vor den Rückstellungskommissionen geführten Verhandlungen nicht nur Fälle aus der regionalen Zuständigkeit des jeweiligen Landesgerichtes betreffen können. Da der Wohnort der Antragsgegnerin beziehungsweise des Antragsgegners ausschlaggebend für den Verhandlungsort war, ist es möglich, dass auch Vermögenswerte, die außerhalb der Grenzen des Bundeslandes lagen, verhandelt worden sind.
Lücken im nominellen Bestand können sich auch dadurch ergeben, dass Rückstellungsanträge nach dem Dritten Rückstellungsgesetz aus rechtlichen Gründen an die zuständige Finanzlandesdirektion zur Bearbeitung nach dem Ersten Rückstellungsgesetz oder dem Zweiten Rückstellungsgesetz abgetreten wurden.

Kärntner Landesarchiv

Bestandsgruppe: Gerichtsbehörden
Aktenserie: Klagenfurt, Landesgericht, Rückstellungskommission
Zeitraum: 1947 bis 1961
Signatur: AT KLA 144

Die vor der Rückstellungskommission beim Landesgericht Klagenfurt bis 1961 rund 1.680 eingebrachten Rückstellungsanträge werden vom Kärntner Landesarchiv fast vollständig verwahrt. Zum überwiegenden Teil werden in dieser Aktenserie nationalsozialistische Vermögensentziehungen abgehandelt, die Angehörige der slowenischen Volksgruppe in Kärnten betrafen.
Die Akten sind im Landesarchiv durch ein alphabetisches Namensverzeichnis („Namensverzeichnis für die Rückstellungskommission beim Landesgericht Klagenfurt 1947 bis 1957/58 [1970]“) der Rückstellungswerberinnen und Rückstellungswerber erschlossen, das neben der Aktenzahl des Verfahrens auch die Namen der Rückstellungsgegner umfasst. Zur Auffindung des gewünschten Aktes dient weiterführend ein hausinterner Findbehelf („Landesgericht Klagenfurt, Rückstellungskommission [1947 bis 1961]“), in dem die zugehörige Kartonnummer entnommen werden kann. Die Aktenzahl des Verfahrens und die Kartonnummer dienen der Auffindung des Aktes im Bestand. Details zu den einzelnen Verfahren, wie den Ausgang des Verfahrens und den Verfahrensgegenstand enthält ein ergänzender archivinterner Findbehelf mit der Bezeichnung „Rückstellungs- und Rückgabe-Kommission beim Landesgericht Klagenfurt“.

Informationen zur Datenbearbeitung: Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht Klagenfurt

Oberösterreichisches Landesarchiv

Bestandsgruppe: Gerichtsarchive
Bestand: Sondergerichte (LG Linz – Sondergerichte)
Aktenserie: Rückstellungskommission
Zeitraum: 1947 bis 1966

Kurzbezeichnung für die Aktenart: Rk

Bestandsgruppe: Staatliche Verwaltung
Bestand: Landesverwaltung seit 1945 (Amt der Landesregierung seit 1945)
Aktenserie: Akten der Finanzabteilung des Landes Oberösterreich - Rückstellungen (auch: Finanzamt Rückstellungen)
Zeitraum: 1940er und 1950er Jahre

Kurzbezeichnung für die Aktenart: FiRK

Bei den im Oberösterreichischen Landesarchiv (kurz: OÖLA) verwahrten Akten der Rückstellungskommission handelt es sich um Bestände des Landesgerichts Linz-Süd (für die amerikanische Besatzungszone südlich der Donau) und des von September 1945 bis 1955 in der sowjetischen Besatzungszone (Mühlviertel) tätigen Landesgerichts Linz-Nord.

Informationen zur Datenbearbeitung: Akten der Finanzabteilung des Landes Oberösterreich - Rückstellungen

Im Jänner 1986 wurden dem Oberösterreichischen Landesarchiv (kurz: OÖLA) von der Finanzabteilung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung Akten übergeben (Akten der Finanzabteilung des Landes Oberösterreich - Rückstellungen auch als Finanzamt – Rückstellungen gekennzeichnet; kurz: FiRK), die anlässlich der Rückstellungen der in den Jahren 1938 bis 1945 zugunsten des Gaues Oberdonau eingezogenen Vermögen entstanden waren. In den Akten tritt das Land Oberösterreich als Rückstellungsgegner auf, wobei die Aktenführung einem eigens gebildeten Referat oblag. Laut OÖLA dürfte es sich um den Rest eines im ursprünglichen Umfang nicht mehr existierenden Bestandes handeln. Die in den Akten dokumentierten Sachverhalte überschneiden sich zum Teil einerseits mit den Akten der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich Finanzlandesdirektion – Beschlagnahmte Vermögen, Finanzlandesdirektion – Vermögensrückstellungen, andererseits mit der Aktenserie Rückstellungskommission (Rk) 1947 bis 1966 im Teilbestand LG Linz – Sondergerichte gemäß dem Dritten Rückstellungsgesetz. Akten aus der 13 Schachteln umfassenden Serie sind über die Bestandsbezeichnung und die Schachtelnummer bestellbar.

Informationen zur Datenbearbeitung: Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht Linz

Salzburger Landesarchiv

Bestandsgruppe: Zentralregistratur (ab 1850)
Bestand: Justizverwaltung
Teilbestand: Landesgericht Salzburg 1850 bis 1962
Aktenserie: Rk-Akten
Zeitraum: 1947 bis 1961

Kurzbezeichnung für die Aktenart: Rk

Der Teilbestand Rückstellungen des Salzburger Landesarchivs wurde in den 1980er Jahren vom Salzburger Landesgericht an das Landesarchiv übergeben. Dieser Aktenbestand ist, mit Ausnahme des Jahres 1959, der bereits bei der Übernahme durch das Landesarchiv nicht mehr auffindbar war, fast vollständig erhalten geblieben.

Informationen zur Datenbearbeitung: Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht Salzburg

Tiroler Landesarchiv

Bestandsgruppe: Behörden und Ämter
Bestand: Zentrale Behörden nach 1868
Teilbestand: Tiroler Justizbehörden
Aktenserie: Rückstellungskommission beim Landesgericht Innsbruck
Zeitraum: 1947 bis 1968

Kurzbezeichnung für die Aktenart: RK-Akten

Die Tätigkeit der Rückstellungskommission beim Landesgericht Innsbruck erreichte im Jahre 1948 ihren Höhepunkt, in dem circa die Hälfte der Rückstellungsanträge eingereicht wurde. Insgesamt wurde in den Jahren 1948 bis 1950 etwa zwei Drittel aller Anträge verhandelt. Obwohl die Zahl der Anträge in den folgenden Jahren stark rückläufig war, erstreckten sich die Aktivitäten der Rückstellungskommission bis weit in die 1960er Jahre.

Informationen zur Datenbearbeitung: Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht Innsbruck

Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8)

Bestand: 2 Landesarchiv 14. Jh.–21.Jh.
Bestandsgruppe: 2.3 Staatliche Gerichte 1725–20. Jh.
Teilbestand: 2.3.5 Landesgericht für Zivilrechtssachen 1850-1984
Aktenserie: Signatur 2.3.5.A29 (RK – Rückstellungskommission)
Zeitraum (erhaltene Jahrgänge): 1956, 1958-1965, 1969

Kurzform für die Aktenart: RK

Die vom Wiener Stadt- und Landesarchiv im Jahr 1988 übernommenen Akten der Rückstellungskommission am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien umfassen nur einen Teil des seit 1947 angefallenen Aktenbestandes aus den Rückstellungsverfahren nach dem Dritten Rückstellungsgesetz (BGBl 1947/54). Jene Verfahrensakten, die die ersten Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und somit die intensive Phase der Rückstellungsverfahren nach diesem Gesetz dokumentierten, wurden von den zuständigen Justizbehörden 1986 skartiert. Dadurch stehen die Akten der Jahre 1947 bis 1955 und des Jahres 1957 nicht mehr zur Verfügung. Dieser gravierende Eingriff in einen historisch bedeutsamen Aktenbestand bedeutet den Verlust einer Vielzahl von Verfahrensdokumentationen im Bundesland Wien, dem zentralen Raum nationalsozialistischer, antisemitischer Entziehungs- und Arisierungspolitik zwischen 1938 und 1945 in Österreich.

Durch den Verlust der Verfahrensakten stellt sich die Frage nach Ersatzüberlieferungen. Laut § 13 Abs 2 und 3 des Dritten Rückstellungsgesetzes mussten Rückstellungserkenntnisse und Rückstellungsvergleiche sowie Anerkenntnisse (die Anerkennung eines Rückstellungsanspruches) den zur Anmeldung von Vermögensentziehungen zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden mitgeteilt werden (in Wien der übergeordneten Magistratsabteilung 62). Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, dass im Aktenbestand der Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung (VEAV) für das Bundesland Wien, der ebenfalls im Wiener Stadt- und Landesarchiv verwahrt wird, die genannten Dokumente einliegen. Ihre Aussagekraft beschränkt sich auf den Ausgang eines Rückstellungsverfahrens, ohne den zeithistorischen Hintergrund der oft langwierigen Verfahren dokumentarisch widerspiegeln zu können. Rückblickend sind jene Verfahren, die sich über längere Zeit hinzogen insofern von Vorteil, wenn die Verfahren in einem Jahr abgeschlossen wurden, in dem die Unterlagen einer Skartierung entgingen.

Sofern Rückstellungsverfahren bis zur Obersten Rückstellungskommission geführt wurden, lassen sich aus deren Verfahrensunterlagen „wichtige Erkenntnisse über die Verfahrensabläufe und Entscheidungen der Unterinstanzen gewinnen“ (Meissel/Olechowski/Gnant 2004). Der Ausgang von Rückstellungsverfahren hinsichtlich Liegenschaften ist aus den Urkundensammlungen der zuständigen Wiener Grundbuchgerichte (Bezirksgerichte) zu ersehen.

In den Anmerkungen der Detailansicht einzelner Datensätzen finden sich kurze Verweise auf Regelungen des Dritten Rückstellungsgesetzes:

  • „Entschädigung nach § 10 Abs 1“: Dieser Paragraf regelte Pfandrechte, Grunddienstbarkeiten und Reallasten, die im Grundbuch auf einer Liegenschaft sicher gestellt sind.
  • „Rückzahlung des Kaufpreises gemäß § 15“: bezog sich im Rückstellungsfall auf die Rückgriffsansprüche zwischen mehreren (einander nachfolgenden) Erwerberinnen/Erwerbern nach einer Entziehung.
  • „Eidesleistung“: Gemäß § 28 konnte die von einem Rückstellungsantrag betroffene (rückstellungspflichtige) Person gezwungen werden, durch Ablegung eines Eides zum „Verbleib des Vermögens“ (der entzogenen Sache) Auskunft zu erteilen.

Außerdem finden sich einzelne Verweise auf den „§ 10 (1) 5. RStG“: Dieser Paragraf des Fünften Rückstellungsgesetzes (BGBl 1949/164) regelte die Rückstellung an bzw. die Entschädigung von Minderheitsgesellschaftern aufgelöster Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und Unternehmen im Sinne des Berggesetzes. Verfahren nach dem Fünften Rückstellungsgesetz wurden ebenfalls von den Rückstellstellungskommissionen durchgeführt und entschieden.

Ab dem Jahr 1959 treten verstärkt die Sammelstellen A und B als Antragstellerinnen in Rückstellungsverfahren auf. Diese Entwicklung ist auf die erste Novelle zum Auffangorganisationengesetz (BGBl 1957/73) zurückzuführen, die den Sammelstellen ermöglichte, nach dem Dritten Rückstellungsgesetz Vermögenswerte, die infolge des NS-Terrors erblos oder unbeansprucht geblieben waren, zu beanspruchen. Mit dem 4. Rückstellungsanspruchsgesetz (BGBl 1961/133) konnten die Sammelstellen ihren Rückstellungsanspruch unter bestimmten Bedingungen an so genannte Billigkeitswerberinnen und Billigkeitswerber abtreten, wodurch diese in das Rückstellungsverfahren eintraten.

Obwohl das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien für den Gerichtssprengel Wien, Niederösterreich und das Burgenland den Sitz der Rückstellungskommission bildete und Außensenate in Krems, St. Pölten und Wiener Neustadt unterhielt, sind die Akten dieser Verfahren – mit Ausnahme einzelner Verfahrensakten aus Krems – im Bestand nicht enthalten.

Literatur:

  • Franz-Stefan Meissel, Thomas Olechowski, Christoph Gnant: Untersuchungen zur Praxis der Verfahren vor den Rückstellungskommissionen (Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission. Vermögensentzug während der NS-Zeit sowie Rückstellungen und Entschädigungen seit 1945 in Österreich, Band 4/2), Wien, München 2004, S. 30, FN 20.
  • Rigele, Brigitte: Wiedergutmachung. Bestände zu den Rückstellungsverfahren im Wiener Stadt- und Landesarchiv; in: Studien zur Wiener Geschichte (= Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien Nr. 56/2000), S. 127-143.

Informationen zur Datenbearbeitung: Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien