Informationen zur Datenbearbeitung: Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht Klagenfurt

Aufgabenstellung

Die Rückstellungskommissionen (kurz: RK-Akten) entstanden im Rahmen der Verfahren, die nach dem Dritten Rückstellungsgesetz vor dem Landesgericht (LG) Klagenfurt geführt wurden. Die Rückstellungsverfahren betrafen in erster Linie Vermögenswerte (und hier insbesondere Liegenschaften), die Angehörigen der slowenischen Minderheit in Kärnten entzogen worden waren. Darüber hinaus solche, die jüdischen Personen aber auch zum Beispiel slowenischen Vereinigungen, Genossenschaften und kirchlichen Institutionen enteignet wurden. Einige Verfahren wurden aus sachlichen Gründen miteinander verbunden und schließlich als gemeinsames Rückstellungsverfahren geführt, andere an die Finanzlandesdirektion Kärnten aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen nach dem Ersten Rückstellungsgesetz oder Zweiten Rückstellungsgesetz oder an Rückstellungskommissionen anderer Landesgerichte abgetreten.

Für den Allgemeinen Entschädigungsfonds bildeten die Rückstellungsakten eine wesentliche Informationsquelle zur Klärung rückstellungsrelevanter Sachverhalte im Bundesland Kärnten.

Digitalisierung

Der Findbehelf zu den Akten der Rückstellungskommission beim LG Klagenfurt im Kärntner Landesarchiv (KLA) wurde von einer Mitarbeiterin des Allgemeinen Entschädigungsfonds in den Jahren 2011 bis 2014 elektronisch erfasst.

Aus dem für die Rückstellungskommission beim Landesgericht Klagenfurt 1947 bis 1957/58 angelegten alphabetischen Namensverzeichnis wurden der Name der Kläger oder der Klägerin und die Zahl des Rückstellungsverfahrens übernommen. Einem weiteren, numerisch angelegten Registerband (Rückstellungs- und Rückgabekommission beim Landesgericht Klagenfurt) wurden das Streiturteil, der Gegenstand des Verfahrens (zumindest bis 1948 vermerkt) und die Bemerkungen entnommen. Letztere wurden in erster Linie aufgenommen, wenn der Akt an die Finanzlandesdirektion oder Rückstellungskommissionen anderer Landesgerichte abgetreten oder mit einer anderen RK-Zahl verbunden bzw. vereinigt wurde.

Aus einem intern erstellten Findbehelf des Landesarchivs wurden weiters die Schachtelnummern, die für die Auffindung und Aushebung eines Aktes notwendig sind, übernommen.

Die zum Teil schwer lesbaren Einträge in den Registerbänden erforderten eine Überprüfung der Abschrift anhand der Originalakten; dies erfolgte im Frühling 2014 und ermöglichte eine genaue Aufstellung der im Archiv zu diesem Zeitpunkt tatsächlich vorhandenen Akten. Diese Information ist in den Anmerkungen zu finden.

Bearbeitung der Digitalisierung

Der digitale Findbehelf zu den RK-Akten im KLA ist eine möglichst genaue Abbildung der beiden im Archiv einliegenden Registerbände. Die einzige Anpassung, die bereits in diesem Stadium der Erfassung vorgenommen wurde, ist, dass pro genannter geschädigter Person für das Findbuch ein Datensatz angelegt wurde. Dadurch umfasst der Findbehelf zu dieser Aktenserie nun 2020 Datensätze.
Für die Datenbank des Findbuchs mussten darüber hinaus weitere Anpassungen vorgenommen werden. Für natürliche und juristische Personen wurden getrennte Spalten angelegt. Die Informationen aus den Spalten Streiturteil, Gegenstand des Verfahrens, Bemerkungen sowie Informationen zum Aktenbestand wurden im Feld Anmerkungen zusammengefasst.

Offensichtliche orthografische Fehler und falsche Schreibweisen wurden stillschweigend korrigiert. Bei juristischen Personen wurde, so eindeutig identifizierbar, der Ort ergänzt.

In die Spalte Anmerkungen wurden alle Verfahrensvermerke aufgenommen, wobei die aus dem Findbehelf des KLA übernommenen Abkürzungen der Rückstellungskommission, so eindeutig identifizierbar, ausgeschrieben wurden. Es konnten allerdings nicht alle Abkürzungen aufgelöst werden, zumal sie entweder für ein und denselben Sachverhalt in unterschiedlicher Weise geschrieben oder in einer Form verwendet werden, die einen weiten Interpretationsspielraum eröffnen: "zr" und "zrk" wurden gleichbedeutend verwendet und können antragsbezogen entweder für "zurückgewiesen" (die Zurückweisung eines Rückstellungsantrag durch die Rückstellungskommission) oder für "zurückgezogen"/"zurückgenommen" (die Rückziehung/Rücknahme eines Rückstellungsantrages durch die Antragstellerinnen oder Antragsteller), aber auch für "zurückgestellt" (Rückstellung eines Vermögensgegenstandes) stehen.

Im Laufe des Jahres 2015 konnte die Adaptierung des Findbehelfs an die Vorgaben für die Datenbank des Findbuchs abgeschlossen werden. Generell wurden die in der Arbeitsgruppe konventional erarbeiteten formalen Bearbeitungsstandards angewendet und den vorgegebenen Datenfeldbezeichnungen nach Verfügbarkeit der Daten entsprochen.