Akten des Abgeltungsfonds
Bestandsbezeichnung
Österreichisches Staatsarchiv/Archiv der Republik
Bestandsgruppe: Entschädigungs- und Restitutionsangelegenheiten, 1938 bis 1985
Bestand: Hilfsfonds, 1955 bis 1982
Aktenserie: Abgeltungsfonds (Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter), 1961 bis 1974
Kurzbezeichnung für die Aktenart: AF
Historischer Entstehungshintergrund
Mit dem Abgeltungsfondsgesetz wurde der Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter in Wien eingerichtet (kurz: Abgeltungsfonds). Der Fonds sollte Personen, die zwischen dem 13. März 1938 und dem 8. Mai 1945 durch das nationalsozialistische Regime rassisch, religiös oder aus anderen Gründen verfolgt wurden und Vermögensverluste erlitten hatten, „Zuwendungen“, gewähren. Als Verlustkategorien waren vorgesehen: Bankkonten, Bargeld, Hypothekarforderungen sowie diskriminierende Steuern und Abgaben. Dabei handelte es sich ursprünglich um die „Reichsfluchtsteuer“ sowie die „Judenvermögensabgabe“. In den folgenden Jahren wurden diese schrittweise durch die Anerkennung weiterer Formen diskriminierender Zahlungen und Abgaben ergänzt. Insgesamt stand für die „Zuwendungen“ der Schillinggegenwert von sechs Millionen US-Dollar zur Verfügung.
Akteninhalt
Die Akten des Abgeltungsfonds umfassen das Antragsformular und beigelegte Dokumente zum Nachweis der Vermögensverluste sowie schriftliche Auskünfte (Korrespondenz). Darüber hinaus liegen die Ergebnisse der selbstständigen Recherchen des Abgeltungsfonds zu den beantragten Verlustkategorien vor. Vervollständigt werden die Antragsunterlagen und die eigenen Rechercheergebnisse durch die Dokumentation des Entscheidungsprozesses über die Gewährung und die Höhe einer monetären „Zuwendung“ oder über die Gründe für einen negativen Beschluss.
Informationsgehalt
Die Akten des Abgeltungsfonds enthalten Informationen über entzogene Vermögenswerte sowie den Umfang und die Höhe ihrer finanziellen Anerkennung durch den Fonds. Die subjektive Seite der Antragstellerin oder des Antragstellers wird durch Nachweise zur Person, Personenstandsdaten, erbrechtliche Eigenschaften und lebensgeschichtliche Äußerungen beleuchtet.
Zu den hervorzuhebenden Bestandteilen der Akten zählen Auszüge aus folgenden historischen Unterlagen:
- Vermögensanmeldung vom 27. April 1938 (dRGBl 1938 I S. 414, GBlÖ 102/1938),
- Akten der nationalsozialistischen Vermögensverkehrsstelle im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit,
- Anträge, Erkenntnisse, Vergleiche und Abweisungen aus den Verfahren nach dem Dritten Rückstellungsgesetz (BGBl 54/1947), dessen umfangreicher Aktenbestand am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien in den 1980er Jahren fast vollständig skartiert wurde.
Die Zugriffsmöglichkeiten auf Unterlagen aus der Zeit der nationalsozialistischen Verfolgung und auf solche, die in den 1960er Jahren noch zur Verfügung standen, stellen eine einzigartige Informationsquelle gerade in Hinblick auf untergegangene Aktenbestände dar. Von Bedeutung sind Akten beziehungsweise Aktenteile aus folgenden Beständen, die gelegentlich im Original oder als Kopie vorliegen können:
- der erwähnte Aktenbestand nach dem Dritten Rückstellungsgesetz (BGBl. 54/1947),
- Kontounterlagen und Aufzeichnungen der Banken und Sparkassen,
- detaillierte Aufzeichnungen der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland zur Entrichtung der „Reichsfluchtsteuer“ und der „Judenvermögensabgabe“,
- Belege und Aufzeichnungen des Auktionshauses Dorotheum.
Durch Anfragen des Fonds in der Bundesrepublik Deutschland sind Entscheidungen in Verfahren nach dem „Bundesrückerstattungsgesetz“ (kurz: BRüG) vor den bundesdeutschen „Wiedergutmachungsämtern“ hinsichtlich von Wertpapieren dokumentiert (Bedingung für eine Entschädigung war die nachweisliche physische Verbringung von Vermögenswerten auf das Gebiet der nachmaligen Bundesrepublik Deutschland).
Ersatzweise Informationsquellen
In formaler Hinsicht können den Aktenzahlen, die auf der Außen- oder Innenseite der Aktenmappe aufscheinen, Verweise auf zusammengehörige Akten, so genannte Verbundakten, entnommen werden.
Inhaltlich finden sich für die Erhebungsergebnisse und die Beschlussfindungen des Abgeltungsfonds keine Ersatzquellen. Die durch den Fonds eingeholten Informationen können in den zuständigen Archiven aufgefunden werden (zum Beispiel im Österreichischen Staatsarchiv/Archiv der Republik: Vermögensverkehrsstelle, Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland; beziehungsweise in den jeweiligen Landesarchiven). In Frage kommen auch die Aktenbestände der zuständigen Behörden (Bezirks- und Handelsgerichte).
Erläuterungen und Anmerkungen
Gelegentlich enthält im Zuge einer aufwendigen Antragsbearbeitung ein Hauptakt die maßgeblichen Beweisdokumente und Erhebungsunterlagen, wodurch sich die Verbundakten zumeist auf individuelle und formale Schriftstücke beschränken.
Informationen zur Datenbearbeitung: Akten des Abgeltungsfonds