Informationen zur Datenbearbeitung: Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht Linz
Aufgabenstellung
Die Rückstellungsakten entstanden im Rahmen der Verfahren, die nach dem Dritten Rückstellungsgesetz (BGBl 1947/54) vor dem Landesgericht Linz und für die sowjetische Besatzungszone bis 1955 vor dem Landesgericht Linz-Nord geführt wurden. Die Rückstellungsverfahren betrafen sowohl Vermögenswerte, die jüdischen Personen entzogen wurden, als auch solche, die zum Beispiel kirchlichen Institutionen enteignet wurden. Einige Verfahren wurden aus sachlichen Gründen miteinander verbunden und als gemeinsames Rückstellungsverfahren geführt, andere an die Finanzlandesdirektion Oberösterreich aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen nach dem Ersten Rückstellungsgesetz (BGBl 1946/156) oder Zweiten Rückstellungsgesetz (BGBl 1947/53) oder an Rückstellungskommissionen anderer Landesgerichte abgetreten.
In den Rückstellungsakten finden sich vor allem Korrespondenzen zwischen den Anwälten der Rückstellungspflichtigen und Geschädigten, Einvernahme- und Verhandlungsprotokolle, Grundbuchsauszüge, Gerichtsbeschlüsse, Personenstandsdokumente, Vollmachten, Beweisanträge an das Gericht, Bewertungen diverser Vermögenswerte (zumeist Liegenschaften und Betriebe) und darüber hinaus Einblicke in die damalige Rückstellungspraxis.
Für den Allgemeinen Entschädigungsfonds bildeten die Rückstellungsakten eine wesentliche Informationsquelle zur Klärung rückstellungsrelevanter Fragen im Bundesland Oberösterreich.
Digitalisierung
Der Findbehelf zu den Akten der Rückstellungskommission beim LG Linz des Oberösterreichischen Landesarchivs ist der Access-Datenbank „Arisierungen“ entnommen, die vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung am 17. Oktober 2002 erstellt wurde. Diese „Arisierungs“-Datenbank setzt sich aus drei Teilen zusammen, deren Teil 2 RK Linz (neben Teil 1 BVVR und Teil 3 RSTG) zur weiteren Bearbeitung als eigenständige Tabelle aus dieser Datenbank ausgegliedert wurde. Das Verzeichnis der Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht Linz beinhaltet 3729 Datensätze.
Bearbeitung der Digitalisierung
Offensichtliche orthografische Fehler und falsche Schreibweisen wurden stillschweigend korrigiert. Bei juristischen Personen wurde, so eindeutig identifizierbar, der Ort ergänzt.
- „zr“ und „zk“ können antragsbezogen entweder für „zurückgewiesen“ (die Zurückweisung eines Rückstellungsantrag durch die Rückstellungskommission) oder für „zurückgezogen“/“zurückgenommen“ (die Rückziehung/Rücknahme eines Rückstellungsantrages durch die Antragstellerinnen oder Antragsteller), aber auch für „zurückgestellt“ (das heißt für die erfolgte Rückstellung eines Vermögensgegenstandes) stehen.
- „zkg.“, „zkgz.“, „zkgez.“ können als „zurückgezogen“ (die Rückziehung eines Rückstellungsantrages durch die Antragstellerinnen oder Antragsteller), „zkg.“ aber auch als “zurückgenommen“ interpretiert werden.