Vermögensanmeldungen

Historischer Entstehungshintergrund

Mit der „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“ vom 26. April 1938 (dRGBl. 1938 I S. 414, GBlÖ 102/1938) mussten all jene Personen, die im Sinne der „Nürnberger Gesetze“ von 1935 (dRGBl. 1935 I S. 1146, GBlÖ 150/1938) als Jüdinnen und Juden galten sowie ihre nicht-jüdischen Ehepartnerinnen oder Ehepartner ihr in- und ausländisches Vermögen und das ihrer im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen mit wertmäßigem Stichtag 27. April 1938 einzeln anmelden. Jüdinnen und Juden nicht-deutscher Staatsangehörigkeit waren zur Anmeldung ihres inländischen Vermögens verpflichtet. Anmeldepflichtig war ein Bruttovermögen ab einem Wert von 5.000 Reichsmark (ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten). Die anzumeldenden Vermögenswerte wurden auf einem Vier-Seiten-Formular erfasst, das in dreifacher Ausfertigung abgegeben werden musste. Das Vermögen war in verschiedenen Kategorien qualitativ und zu seinem „gemeinen Wert“ anzugeben. Die Abgabe der Vermögensanmeldungen hatte unter Strafandrohung bis zum 30. Juni 1938 zu erfolgen. Für Jüdinnen und Juden mit ausländischem Wohnsitz galt eine Frist bis zum 31. Juli 1938. Danach mussten bedeutende Änderungen im Vermögen gemeldet werden.

Für die Vermögensanmeldungen war die seit Mai 1938 im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit in Wien tätige Vermögensverkehrsstelle zuständig. Der zentralen Erfassung jüdischer Vermögen lagen folgende miteinander verbundene Absichten zu Grunde:

  • Erlangung einer detaillierten Vermögensübersicht als Vorbereitung eines sukzessiven legalistischen Prozesses vom Eingriff in Eigentumsverhältnisse bis zur gezielten Eigentumsentziehung,
  • wirtschaftsbezogene Informationssammlung zur geordneten „Arisierung“ beziehungsweise Liquidation als jüdisch geltender Geschäfte, Betriebe, Unternehmen und Unternehmensanteile,
  • staatliche Kontrolle über jüdisches Vermögen angesichts der so genannten „wilden Arisierungen“ in den Tagen und Wochen nach dem „Anschluss“ und
  • Sicherung eines Teils der Vermögenswerte für den nationalsozialistischen Staat, sei es über „Arisierungsauflagen“, die „Reichsfluchtsteuer“ für emigrierende Jüdinnen und Juden oder über die später eingeführte „Judenvermögensabgabe“.

Akteninhalt

Neben dem Formular zur Vermögensanmeldung, den Beilagen sowie einem codierten Statistikblatt, das das Vermögen sachbezogen und wertmäßig erfasst, können die Akten unterschiedliche Dokumente beinhalten:

  • Benachrichtigungen über Veränderungen im Vermögen,
  • Bescheide über die „Reichsfluchtsteuer“ und die „Judenvermögensabgabe“,
  • Aufforderungen zur Ablieferung von Wertpapieren,
  • persönliche Schreiben und Korrespondenzen mit Behörden,
  • Abrechnungen des Auktionshauses Dorotheum im Rahmen der „Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938“ zur Ablieferungen von Edelmetallen und Schmuckstücken (dRGBl. 1938 I S. 1709ff., Artikel IV, § 14, GBlÖ 633/1938),
  • Unternehmensbilanzen, Inventuraufstellungen sowie Schätzgutachten.

Mit der nominellen Übertragung der Kompetenzen des Reichsstatthalters in Wien durch das „Ostmarkgesetz“ vom 1. Mai 1939 (dRGBl. 1939 I S. 777ff., GBlÖ 500/1939) auf die Behörden der neu geschaffenen Reichsgaue und der teilweisen Mitübertragung der Zuständigkeiten der Wiener Vermögensverkehrsstelle am 15. November 1939 wurden die Vermögensanmeldungen sowie deren Bearbeitung an die Reichsgaue abgetreten. Von diesen sind im Bestand der ehemaligen Vermögensverkehrsstelle Wien im Österreichischen Staatsarchiv nur der Vermerk der Abtretung und im günstigsten Fall ein Statistikblatt vorhanden.

Auf der ersten Seite der Vermögensanmeldung findet sich, so erhalten geblieben, auf einem aufgeklebten orange-roten Blatt Namen und Geschäftszahlen der in Bezug stehenden Vermögensanmeldungen (zum Beispiel von Familienangehörigen).

Informationsgehalt

Das Formular beinhaltet Angaben zur anmeldenden Person (Nach- und Vorname, Beruf, Adresse, Geburtsdatum, Nationalität und Religionszugehörigkeit beziehungsweise „Rasse“). Weiters war die „Rasse“ beziehungsweise Religionszugehörigkeit der Ehepartnerin oder des Ehepartners sowie bei der Ehepartnerin der Mädchenname anzugeben. Danach folgten Fragen nach in- und ausländischen Vermögenswerten in den Kategorien Liegenschaften, Firmenvermögen, Wertpapiere, Darlehens- und Hypothekarforderungen, Schmuck, Versicherungen aber auch nach allfälligen Pensionsbezügen. Zuletzt wurde die anmeldende Person aufgefordert, ihre Schulden detailliert bekanntzugeben.

Die Vermögensanmeldungen liefern mit ihren Personendaten, detaillierten Sachangaben und Wertbezifferungen sowie durch Veränderungsmeldungen grundsätzliche Anhaltspunkte über das individuelle Vermögen und dessen weitere Verwendung beziehungsweise Verwertung. Über die Wertangaben hinaus dienen die konkreten Ausführungen in den Hauptkategorien „Land- und Forstwirtschaft“, „Grundvermögen (Grund und Boden, Gebäude)“, „Betriebsvermögen“ und „Sonstiges Vermögen“ als Ausgangspunkte für Recherchen im Rahmen der Familien- und Provenienzforschung und für Schadensberechnungen.

Ersatzweise Informationsquellen

In Einzelfällen können Gleichschriften oder Abschriften von Vermögensanmeldungen in den Akten der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland aufgefunden werden (aus dem ursprünglichen Bestand des Oberfinanzpräsidenten Wien-Niederdonau).

Wenn ein Antrag an den Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter (Abgeltungsfonds) gestellt wurde, findet sich im diesbezüglichen Akt zumindest ein Exzerpt der Vermögensanmeldung. Sowohl die Aktenserie der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als auch jene des Abgeltungsfonds befindet sich im Österreichischen Staatsarchiv.

Eine inhaltliche Wiedergabe der Vermögensanmeldungen liefert ebendort die von den Sammelstellen A und B angelegte Kartei der Abschriften der Vermögensanmeldungen, die jedoch nicht öffentlich zugänglich ist. Da diese Kartei alphabetisch geordnet ist, wird der Nachname, der Vorname und das Geburtsdatum der gesuchten Person benötigt, um die gewünschten Informationen zu erhalten.

Für Vermögensanmeldungen, die ab November 1939 an die Reichsgaue außerhalb von Wien abgetreten wurden, finden sich in der Namenskartei der Vermögensanmeldungen der ehemaligen Vermögensverkehrsstelle Wien (Österreichisches Staatsarchiv) Informationen unterschiedlicher Qualität, die die Wertangaben wiedergeben. Nur in Ausnahmefällen weisen die Karteikarten nähere Angaben zu Liegenschaften oder Unternehmensbeteiligungen auf. In Wien verblieben im Falle der Abtretung der Akten an einen Reichsgau nur Angaben über die Aktenzahl, die betroffene Person und der Name des betreffenden Reichsgaues. Angeheftet findet sich zumeist noch ein Statistikblatt, das eine rudimentäre Zusammenfassung des Vermögens bietet.

Erläuterungen und Anmerkungen

Aus mehreren Gründen kann der Bestand der Vermögensanmeldungen nicht als repräsentativ für die soziale und ökonomische Struktur der österreichischen Jüdinnen und Juden eingeschätzt werden: Zum einen war die Anmeldung ab einem Bruttovermögen von 5.000 Reichsmark verpflichtend, wodurch Informationen über vermögenslose Personen oder Personen mit einem unter der Grenze liegenden Vermögen nicht vorliegen (möglicherweise aus Unsicherheit wurden auch Vermögensanmeldungen abgegeben, in denen lediglich das Monatseinkommen angeführt wurde). Zum anderen konnten Personen in den Tagen vor und in den Wochen nach dem „Anschluss“ im März 1938 das Land rechtzeitig verlassen, ohne der Anmeldepflicht nachzukommen. Schließlich bleibt umstritten, ob angesichts der staatlich verordneten Deklarationspflicht und der Sanktionsdrohungen Vermögen offen gelegt oder Teile dessen verschwiegen beziehungsweise bei Wertangaben Auslegungsspielräume genutzt wurden.

Hatte eine zur Abgabe einer Vermögensanmeldung verpflichtete Person Aufenthalt oder einen Wohnsitz außerhalb des Deutschen Reiches, so wurde diese vom Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg ‚bearbeitet‘. Somit finden sich Vermögensanmeldungen, Nachtrags- und Veränderungsmeldungen auch im Bundesarchiv Berlin.

Jede in der Vermögensverkehrsstelle einlangende Vermögensanmeldung wurde mit einer fortlaufenden Aktenzahl versehen. Offenbar wurde später bei Anmeldungen, die unter dem Grenzbetrag von 5.000 Reichsmark lagen und nicht in die Anmeldepflicht fielen, eine Aktenzahl jenseits der Zahl 60000 vergeben. Die ‚frei gewordene‘ Aktenzahl wurde daraufhin neuerlich einer Vermögensanmeldung zugeteilt, wodurch zu einer Zahl gelegentlich zwei Personen aufscheinen können.

Vermögensanmeldungen, die 1939 beziehungsweise 1940 an die Reichsgaue außerhalb Wiens abgetreten wurden, liegen nominell in den zuständigen Landesarchiven (Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland oder Steiermark). Allerdings ist der Bestand oder seine Verfügbarkeit nicht durchgehend gewährleistet. In den Landesarchiven in Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Tirol sind keine Vermögensanmeldungen vorhanden.

Österreichisches Staatsarchiv

Österreichisches Staatsarchiv/Archiv der Republik
Bestandsgruppe: Entschädigungs- und Restitutionsangelegenheiten, 1938 bis 1985
Bestand: Vermögensverkehrsstelle, 1938 bis 1945
Aktenserie: Vermögensanmeldungen, 1938 bis 1945

Kurzbezeichnung für die Aktenart: VA

Die Aktenserie der Vermögensanmeldungen im Österreichischen Staatsarchiv ist bis circa zur Aktenzahl 47800, wenn auch mit gelegentlichen Lücken durchnummeriert. Ab dieser Aktenzahl weist die Serie bis zur Zahl 66600 größere Lücken auf. Darüber hinaus sind die Vermögensanmeldungen im Zahlenbereich 60000 erfahrungsgemäß als Fragmente anzusehen; das heißt, dass oft kein Formular zur Vermögensanmeldung vorhanden ist, sondern amtliche Schriftstücke und/oder Korrespondenz zusammengefasst wurden (die oft keine genauen Hinweise zur Identifizierung der Person aufweisen).

Im Zuge der ab 2007 vorgenommenen Mikroverfilmung der Vermögensanmeldungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem sind Vermögensanmeldungen aufgefunden worden, die im Findbehelf Recht als Unrecht. Quellen zur wirtschaftlichen Entrechtung der Wiener Juden durch die NS-Vermögensverkehrsstelle (Hubert Steiner, Christian Kucsera; Österreichisches Staatsarchiv 1993) beziehungsweise in dessen digitalisierter Version nicht enthalten sind. Diese zusätzlichen Angaben wurden durch den Allgemeinen Entschädigungsfonds in den bestehenden Datenbestand aufgenommen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Entschädigungsfonds verglichen 2011 und 2012 die Daten zu den Vermögensanmeldungen der fondsinternen Datenbank mit den übermittelten Daten von Yad Vashem und jenen in der Namenskartei der Vermögensverkehrsstelle zu den Vermögensanmeldungen, welche in den Speicherräumen des Österreichischen Staatsarchivs aufgestellt ist. Bei einzelnen Stichproben, die im Rahmen des Abgleichs der Namenskartei der Vermögensverkehrsstelle mit den Originalakten durchgeführt wurden, sind immer wieder Divergenzen bei der Schreibweise der Namen und bei der Angabe der Geburtsdaten entdeckt worden. Ebenfalls konnten in Einzelfällen jeweils zwei oder mehr Vermögensanmeldungen mit unterschiedlicher Nummerierung einer Person zugeordnet werden. Zumeist handelt es sich dabei um Nummerierungen jenseits der Zahl 60000.

Informationen zur Datenbearbeitung: Vermögensanmeldungen der Vermögensverkehrsstelle

Burgenländisches Landesarchiv

Bestandsgruppe: Forschungsarchiv
Bestand: Behördliche Archivbestände
Teilbestand: Arisierungsakten (Nordburgenland und Südburgenland), 1938 bis 1945
Aktenserie: Vermögensanmeldungen , Verzeichnis über das Vermögen von Juden

Kurzbezeichnung für die Aktenart: VA

Die Liste der Vermögensanmeldungen , Verzeichnis über das Vermögen von Juden wurde seitens des Burgenländischen Landesarchivs im Juni 2012 in digitaler Form an den Allgemeinen Entschädigungsfonds gesandt. Die Vermögensanmeldungen sind ein Teilbestand der Arisierungsakten (Nordburgenland und Südburgenland) 1938-1945 und liegen in der Schachtel mit der Nummer 67. Sie bestehen aus 140 Einzelakten und beziehen sich mit einigen Ausnahmen geografisch nur auf das Nordburgenland, also jenes Gebiet, das in der NS-Zeit zum Reichsgau Niederdonau gehörte. Zusätzlich zu diesem Teilbestand kann es vorkommen, dass sich Vermögensanmeldungen als Teildokument in den einzelnen Arisierungsakten befinden, dort aber nicht extra ausgewiesen sind.

Informationen zur Datenbearbeitung: Vermögensanmeldungen Burgenland

Niederösterreichisches Landesarchiv

Bestandsgruppe: 02. Landesfürstliche und staatliche Verwaltung bis 1945
Bestand: 02.04. Reichsstatthalter Niederdonau (staatl. Verwaltung)
Teilbestand: 02.04.02.04.04. Unterabteilung IVd
Aktenserie: VA

Kurzbezeichnung für die Aktenart: VA

Die Liste der Vermögensanmeldungen wurde dem Nationalfonds seitens des Niederösterreichischen Landesarchivs im Juli 2019 in digitaler Form übermittelt. Der Bestand umfasst die Vermögensanmeldungen zu rund 3.000 Personen. Darin sind neben den niederösterreichischen Anmeldungen auch Vermögensanmeldungen aus den zum Reichsgau Niederdonau zählenden südmährischen Landkreisen (Neubistritz, Znaim und Nikolsburg), Brünn und Prag, teils auch aus den dem Gau Groß-Wien zugeschlagenen ehemals niederösterreichischen Randgemeinden sowie vereinzelte Anmeldungen aus Tirol und Vorarlberg enthalten.

Informationen zur Datenbearbeitung:

Oberösterreichisches Landesarchiv

Bestandsgruppe: Weitere Bestände
Bestand: Sonderbestände
Teilbestand: Israelitische Kultusgemeinde Linz, 1938 bis 1945
Aktenserie: Vermögensanmeldungen

Kurzbezeichnung für die Aktenart: VA

Der Aktenbestand Israelitische Kultusgemeinde Linz des Oberösterreichischen Landesarchivs (kurz: OÖLA) wurde 2002 seitens Dr. Josef Goldberger für das OÖLA von der Israelitischen Kultusgemeinde in Linz übernommen. Die Akten wurden in 13 Faszikeln (Faszikel 1 bis 13) übergeben und vom Landesarchiv aus konservatorischen Gründen in 14 Archivschachteln (Schachtel 1 bis 14) aufgeteilt. Die Konkordanz zwischen der alten Faszikelnummerierung und der neuen Schachtelnummerierung ist einem Verzeichnis zu entnehmen, das zu jedem Akt die betreffenden Angaben enthält.

Der Bestand gliedert sich in die Aktenserien Vermögensanmeldungen (alt: Faszikel 1 bis 3, neu: Schachtel 1 bis 4) und Arisierungsakten zu oberösterreichischen Betrieben (alt: Faszikel 4 bis 13, neu: Schachtel 5 bis 14). Die Vermögensanmeldungen aus dem Bestand Israelitische Kultusgemeinde Linz des OÖLA beziehen sich auf Personen, die nach den „Nürnberger Gesetzen“ von 1935 (dRGBl. 1935 I S. 1146, GBlÖ 150/1938) als Jüdinnen und Juden galten und ihren Wohnsitz in Oberösterreich beziehungsweise im „Böhmerwaldgau“ (südliches Böhmen) hatten. Vermögensanmeldungen von Personen aus dem „Böhmerwaldgau“ wurden keine Nummern zugewiesen. Die Ursache liegt darin, dass die „Sudetendeutschen Gebiete“ erst im Herbst 1938 an das Deutsche Reich angegliedert wurden, und die Erfassung des jüdischen Vermögens mittels der Vermögensanmeldungen zu diesem Zeitpunkt fast abgeschlossen war. Diese Anmeldungen finden sich daher im Findbuch mit dem Vermerk „ohne Nummer“ wieder. Die Vermögensanmeldungen im Oberösterreichischen Landesarchiv sind nicht nach Aktenzahlen, sondern in alphabetischer Reihenfolge nach den Namen der Verfolgten geordnet.

Information zur Datenbearbeitung: Vermögensanmeldungen - Oberösterreich (Bestand IKG Linz)