Information zur Datenbearbeitung: Vermögensanmeldungen der Vermögensverkehrsstelle

Aufgabenstellung

Die Vermögensanmeldungen werden als Teil der Akten der Vermögensverkehrsstelle im Österreichischen Staatsarchiv/Archiv der Republik verwahrt. Ihre Entstehung ist mit der „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“ vom 26. April 1938 (dRGBl. 1938 I S. 414, GBlÖ 102/1938) verbunden. Mit dieser nationalsozialistischen Verordnung waren all jene Personen, die im Sinne der „Nürnberger Gesetze“ von 1935 (dRGBl. 1935 I S. 1146, GBlÖ 150/1938) als Jüdinnen und Juden galten, gezwungen, ihr in- und ausländisches Vermögen und das ihrer im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen mit wertmäßigem Stichtag 27. April 1938 einzeln anzumelden.

Als zentrale Stelle für die Bearbeitung der eingelangten Vermögensanmeldungen fungierte nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 die neu errichtete Vermögensverkehrsstelle im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit in Wien. Das auszufüllende Formular bestand aus vier Seiten, das inhaltlich dem Fragebogen zur „Reichsfluchtsteuer“ nachempfunden war. Neben persönlichen Angaben wie Namen, Geburtsdatum, Adresse, Beruf und Familienstand musste auch die „Rasse“ sowie die Religionszugehörigkeit angeben werden. Nachgefragt wurde eine detaillierte Aufstellung aller vorhandenen Vermögenswerte mit Stichtag 27. April 1938 (Liegenschaften, Geschäfte/Betriebe/Fabriken, Wertpapiere, Hypothekar- und Darlehensforderungen, Versicherungspolizzen und persönliche Wertgegenstände). Auf der letzten Seite waren allfällige Schulden anzugeben.

Trotz der möglichen Falschangaben und eher niedrig angesetzten Wertangaben, welche zumeist unter Druck entstanden sind, stellten für den Allgemeinen Entschädigungsfonds diese Akten die Grundlage zur wertmäßigen Erfassung der personenbezogenen Vermögenswerte zum Beginn der staatlich organisierten Beraubung der jüdischen Bevölkerung in Österreich im März und April 1938 dar. Somit kann die Bedeutung der Vermögensanmeldungen für die Bearbeitung der Anträge beim Allgemeinen Entschädigungsfonds nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Digitalisierung

Dem Allgemeinen Entschädigungsfonds wurde 2001 vom Österreichischen Staatsarchiv das von Dr. Hubert Steiner und Christian Kucsera erarbeitete Nachschlagewerk Recht als Unrecht, Quellen zur wirtschaftlichen Entrechtung der Wiener Juden durch die NS-Vermögensverkehrsstelle (Österreichisches Staatsarchiv 1993) in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Ab dem Jahre 2007 erfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem die Vermögensanmeldungen durch Mikroverfilmung erneut, und stellten dem Allgemeinen Entschädigungsfonds eine digitale Liste zur Verfügung.

Beide Listen beinhalten lediglich die Nach- und Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Aktenzahl. Diese Daten wurden für das Findbuch in einer Excel-Tabelle zusammengefasst und auf Unstimmigkeiten durchgesehen. Bei unterschiedlichen Schreibweisen von Namen und Angaben von Geburtsdaten wurden diese mit den Daten der phonetisch angelegten Namenskartei zu den Vermögensanmeldungen der ehemaligen Vermögensverkehrsstelle, die sich im Keller des Österreichischen Staatsarchivs befindet, verglichen oder in den Originalakt Einsicht genommen.

Fallweise tauchten innerhalb einer Vermögensanmeldung verschiedene Schreibweisen des Nachnamens auf; manchmal stimmten die Unterschriften auf dem letzten Blatt des Formulars nicht mit dem angegebenen Namen überein. In das Findbuch wurde jene Schreibweise des Namens übernommen, welche am ersten Blatt des Formulars zu den Personendaten angegeben ist.

Die Aktenserie der Vermögensanmeldungen im Österreichischen Staatsarchiv ist bis circa zur Geschäftszahl 47800, wenn auch mit gelegentlichen Lücken durchnummeriert. Ab dieser Geschäftszahl weisen die Akten bis zur Geschäftszahl 66600 größere Lücken auf. Darüber hinaus sind die Vermögensanmeldungen ab dem Zahlenbereich 60000 erfahrungsgemäß nur mehr als Fragmente anzusehen; das heißt, dass oft kein Formular zur Vermögensanmeldung vorhanden ist, sondern nur amtliche Schriftstücke und/oder persönliche Korrespondenzen zusammengefasst wurden (die oft keine genauen Hinweise zur Identifizierung der Person aufweisen). Die Vermögensanmeldungen werden im Staatsarchiv in numerischer Ordnung in 386 Kartons aufbewahrt.

Bearbeitung der Digitalisierung

Im Zuge der ab 2007 vorgenommenen Mikroverfilmung der Akten durch die israelische Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem sind Vermögensanmeldungen aufgefunden worden, die im Findbehelf Recht als Unrecht (Österreichisches Staatsarchiv 1993) nicht enthalten sind. Diese zusätzlichen Angaben wurden durch den Allgemeinen Entschädigungsfonds in den bestehenden Datenbestand aufgenommen.

Offensichtliche orthografische Fehler und falsche oder sinnwidrige Schreibweisen wurden korrigiert. Die im Findbuch-Team konventional erarbeiteten formalen Bearbeitungsstandards wurden angewendet und den vorgegebenen Datenfeldbezeichnungen nach Verfügbarkeit der Daten entsprochen.

Trotz der mit Hilfe der Namenskartei zu den Vermögensanmeldungen der ehemaligen Vermögensverkehrsstelle vorgenommenen Nachprüfungen, sind bei einzelnen Stichproben, die im Rahmen des Abgleichs der Namenskartei mit den Originalakten durchgeführt wurden, immer wieder Divergenzen in der Schreibweise der Namen und bei Angaben von Geburtsdaten entdeckt worden. In solchen Fällen wurde zumeist den Angaben im Originalakt gefolgt. In Einzelfällen konnten jeweils zwei oder mehr Vermögensanmeldungen mit unterschiedlicher Nummerierung einer Person zugeordnet werden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Nummerierungen jenseits der Zahl 60000.

Sollte in der Detailansicht des Findbuches der Vermerk „kein Akt vorhanden“ aufscheinen, so bedeutet dies, dass der Akt entweder in Verstoß geraten ist, was soviel wie „verloren“ bedeutet, oder falsch abgelegt wurde und nicht auffindbar war.

Insgesamt umfasst im Findbuch die Aktenserie der Vermögensanmeldungen im Österreichischen Staatsarchiv knapp über 49.200 Datensätze.