Sammelstellen A und B - "Erlöse aus entzogenen Geschäften"

Bestandsbezeichnung

Österreichisches Staatsarchiv/Archiv der Republik
Bestandsgruppe: Entschädigungs- und Restitutionsangelegenheiten, 1938 bis 1985
Bestand: Hilfsfonds, 1955 bis 1982
Aktenserie: Sammelstellen A und B, 1957 bis 1972, Anspruchs-, Billigkeits- und Verkaufsakten
Akt: Aktenzahl 5041 (Bezeichnung: „Erlöse aus entzogenen Geschäften“)

Kurzbezeichnung für die Aktenart: SSt

Historischer Entstehungshintergrund

Der im Mai 1938 errichteten nationalsozialistischen Vermögensverkehrsstelle in Wien oblag die Beaufsichtigung der kommissarischen Verwalter, Treuhänder und Abwickler für Handels-, Gewerbe– und Industriebetriebe, die im Eigentum oder Besitz von Jüdinnen und Juden waren. Die Aufgabe der von der Vermögensverkehrsstelle bestellten Abwickler war nach einem gefällten Beschluss ein Unternehmen zu liquidieren (das heißt aufzulösen), die Unternehmensmasse zu veräußern, ausständige Forderungen einzutreiben und allfällige Schulden zu begleichen. Teilweise übertrug die Vermögensverkehrsstelle die Aufsicht Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, denen die Abwickler rechenschaftspflichtig waren. Zu den beauftragten Gesellschaften zählten:

  • Laconia-Institut Dr. Georg Przyborski
  • Gesellschaft für Revision und treuhändige Verwaltung Ges. m.b.H.
  • Treuhandgesellschaft Donau Ges. m.b.H.
  • Kreditschutzverband von 1870 reg. Gen. m.b.H.

Während 90 % der Überschüsse aus den Unternehmensabwicklungen von den Kontrollgesellschaften auf spezielle Subkonten der Vermögensverkehrsstelle bei Wiener Bankinstituten (Creditanstalt-Bankverein, Österreichische Länderbank AG, Gewerbe- und Handelsbank) eingezahlt wurden und in der Regel den jüdischen Eigentümerinnen und Eigentümern nicht zur Verfügung standen, gelangten 10 % der Abwicklungsüberschüsse auf Subkonten, die zur Deckung der angefallenen Kosten (zum Beispiel Honorare) aus dem gesamten Abwicklungsprozess herangezogen wurden. Diese Subkonten waren durch den Anfangsbuchstaben der jeweiligen Gesellschaft und dem Prozentsatz des eingezahlten Abwicklungsüberschusses gekennzeichnet: So verfügte das Laconia-Institut über ein L 90- und ein L 10-Konto, die Gesellschaft für Revision und treuhändige Verwaltung über ein R 90- und ein R 10-, die Treuhandgesellschaft Donau ein D 90- und D 10- und der Kreditschutzverband von 1870 über ein K 90- und K 10-Konto. Wurde bei den so genannten 90er-Konten die Herkunft des Abwicklungserlöses (Unternehmensbezeichnung) festgehalten, so gingen die Einzahlungen auf die 10er-Konten unterschiedslos in der Masse auf.

Im Jahr 1953 wurden auf Veranlassung des Bundesministeriums für Finanzen 929.895,06 österreichische Schilling (ÖS), die noch auf Konten der Creditanstalt-Bankverein lagen, bei der Verwahrungsabteilung des Oberlandesgerichts Wien hinterlegt. Durch Auszahlungen von Geldern an Anspruchsberechtigte (zum Beispiel geschädigte Eigentümer) verblieben 1960 knapp über ÖS 30.000,00, auf die nunmehr die Sammelstellen A und B Anspruch erhoben.

Akteninhalt

Der Akt enthält die von der Creditanstalt-Bankverein den Sammelstellen A und B in Kopien zur Verfügung gestellten 23 Aufträge (detaillierte Listen) aus dem Jahre 1953 mit 1.109 Einträgen über Abwicklungsüberschüsse, die bei diesem Institut auf den so genannten 90er-Konten lagen und auf ein Konto der Verwahrungsabteilung des Oberlandesgerichts Wien hinterlegt wurden. Zusätzlich ist eine Aufstellung vorhanden, aus der hervorgeht, welche Hinterlegungsbeträge (wahrscheinlich im Februar 1960) noch bei Gericht vorhanden beziehungsweise seit dem Zeitpunkt der Hinterlegung durch Auszahlung gelöscht worden waren.

Informationsgehalt

Zur Lesart der Geldbeträge ist Folgendes zu beachten: Die Einzahlungen erfolgten bis zum Kriegsende 1945 in Reichsmark (RM), die später im Verhältnis 1:1 in ÖS umgerechnet wurden. Mit dem Österreichischen Währungsschutzgesetz 1947 wurden Beträge über ÖS 100,00 um 25 % gekürzt – das erklärt bei den Beträgen, die über dieser Betragsgrenze liegen, die Differenzen zwischen dem „ursprünglichen Guthaben“ und dem auf dem jeweiligen 90er-Konto aufscheinenden Guthaben. Jene Einträge, die im Anmerkungsfeld eine Massezahl (Aktenzahl der Verwahrungsabteilung des Oberlandesgerichts Wien) aufweisen, sind solche, die zumindest zum Zeitpunkt 1960 noch vorhanden waren.

Erläuterungen und Anmerkungen

Aus den ursprünglichen Guthaben kann in erster Linie herausgelesen werden, zu welchen – durch die Nationalsozialisten abgewickelten – Unternehmen 1953 noch Abwicklungsüberschüsse bestanden, die seit dem Kriegsende 1945 nicht an geschädigte Eigentümerinnen und Eigentümer oder deren Erben ausbezahlt wurden. Unbeantwortet muss die Frage bleiben, was im Einzelnen mit dem größten Teil der im Jahre 1953 bestehenden Beträge in der Summe von ÖS 929.895,06 geschah, ob diese Beträge an anspruchsberechtigte Personen ausbezahlt wurden oder aufgrund von Gerichtsbeschlüssen durch Honorarzahlungen (zum Beispiel an Abwesenheitskuratoren) verbraucht wurden. Bis auf diese Unklarheiten sollten die vorhandenen Daten allfälliges Aktenmaterial zur Abwicklung des jeweiligen Unternehmens im Archiv der ehemaligen Vermögensverkehrsstelle im Österreichischen Staatsarchiv dokumentarisch ergänzen.

Literatur: Margot Werner/Michael Wladika, Die Tätigkeit der Sammelstellen; Wien 2004 (Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission Bd. 28).

Informationen zur Datenbearbeitung: Sammelstellen A und B - „Erlöse aus entzogenen Geschäften“