Informationen zur Datenbearbeitung: Erlöse aus entzogenen Geschäften

Aufgabenstellung

Die im Akt der Sammelstellen A und B mit der Zahl 5041 dokumentierten 1109 Einträge zu Überschüssen aus den Auflösungen von Unternehmen, die im Eigentum oder Besitz von Jüdinnen und Juden waren, scheinen namentlich nicht in der Kartei der Sammelstellen auf. Der Akt trägt die leicht irreführende Bezeichnung „Erlöse aus entzogenen Geschäften“, obwohl sein Gegenstand entzogene Geldbeträge sind, die bis 1953 weder von geschädigten Eigentümerinnen und Eigentümern (oder deren Erben) noch durch sonstige Maßnahmen (zum Beispiel zur Begleichung der Kosten von Abwesenheitskuratoren) aufgebraucht waren. Zwei Gründe waren dafür ausschlaggebend, die Daten elektronisch zu erfassen und im Findbuch für Opfer des Nationalsozialismus abfragbar zu machen: a. Das Vorliegen einer umfangreichen Kompilation, die den Weiterbestand von Vermögenswerten nach 1945 dokumentiert, die durch die nationalsozialistische Vermögensverkehrsstelle (beziehungsweise deren Abwicklungsstelle) in Wien bis zum Kriegsende 1945 den rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern entzogen worden waren und b. zur namentlichen Erfassung und Dokumentation. Außerdem ist der Umstand zu beachten, dass die vorliegenden Daten den im Archiv der ehemaligen nationalsozialistischen Vermögensverkehrsstelle im österreichischen Staatsarchiv verfügbaren Aktenbestand zu den Unternehmensabwicklungen historisch ergänzen.

Digitalisierung

In eine elektronische Tabelle wurde der Geschäftsname und die – gelegentlich nur rudimentäre – Adressenangabe übertragen; das „ursprüngliche Guthaben“ und das nach der Währungsreform 1947 verbliebene Guthaben (75 % bei Beträgen über ÖS 100,00) wurde in die Anmerkungen eingetragen. Dabei wurden die Unterscheidungen der so genannten 90er-Konten, auf die 90 % des Abwicklungsüberschusses eingezahlt wurden und die jeweils durch den Anfangsbuchstaben der von der NS-Vermögensverkehrsstelle zur Kontrolle der Abwickler bestellten vier Institute gekennzeichnet waren, berücksichtigt. Zusätzlich wurden in die Anmerkungen jene Angaben (Aktenzahlen) aufgenommen, aus denen zu schließen ist, dass der Geldbetrag 1960 noch bei der Verwahrungsstelle des Oberlandesgerichts Wien hinterlegt war.

Überarbeitung der Digitalisierung

Bei den aufgefundenen Listen handelt es sich um Thermokopien, deren Einträge zum Teil schwer lesbar sind. Mittels des „Wiener Adreßbuch, Lehmanns Wohnungsanzeiger 1938“ wurden die Geschäftsnamen und die Adressenangaben überprüft und, wenn notwendig, korrigiert und ergänzt. Zusätzlich wurde jeder Betrag, der durch die Währungsreform 1947 um 25 % gekürzt wurde, überprüft beziehungsweise ein nicht eindeutig lesbarer Betrag aus einem der beiden klar ersichtlichen Beträge rückgerechnet. Wo dies nicht möglich war, wurde in eckigen Klammern eine entsprechende Anmerkung hinzugefügt.