Informationen zur Datenbearbeitung: Rückstellungsakten der Finanzlandesdirektion Tirol

Aufgabenstellung

Im Februar 2002 wurde dem Allgemeinen Entschädigungsfonds von Dr. Wilfried Beimrohr (Tiroler Landesarchiv; kurz: TLA) eine „Liste der ad personam laufenden Akten aus dem Bestand Rückstellung der Finanzlandesdirektion Innsbruck“ zur Verfügung gestellt. Diese Liste wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Allgemeinen Entschädigungsfonds für die antragsbezogenen Recherchen aufbereitet und in die fondsinterne Datenbank als Arbeitsbehelf aufgenommen. Im November 2010 erhielt der Allgemeine Entschädigungsfonds vom TLA das Repertorium B 732 zu den Rückstellungsakten der Finanzlandesdirektion Tirol. Dieser Findbehelf stellt eine von Mag. Rita Lerch im Jahre 2009 aktualisierte Fassung der genannten Liste dar.
Die Liste beinhaltet neben Angaben zu den Rückstellungswerberinnen und Rückstellungswerbern (Nach- und Vorname, Bezeichnung der juristischen Person) die Gegenstände der Rückstellungsverfahren, wobei nicht zwischen Verfahren nach dem Ersten oder Zweiten Rückstellungsgesetz unterschieden wird.
Die Daten zu den im Bundesland Tirol stattgefundenen Rückstellungsverfahren nach dem Ersten und dem Zweiten Rückstellungsgesetz erlaubten dem Allgemeinen Entschädigungsfonds zum einen, im Zuge der Antragsbearbeitung auf rückstellungsrelevante Unterlagen zurückgreifen zu können; zum anderen erweiterten die vom TLA übermittelten Informationen die österreichweite Datenbasis in Bezug auf die genannten Rückstellungsgesetze.

Digitalisierung

Das Repertorium B 732 wurde im Jahre 2011 vom Allgemeinen Entschädigungsfonds in ein Excel-Format übertragen, das als Grundlage für die Aufnahme der Daten zu den Rückstellungsakten der Finanzlandesdirektion Tirol in das Findbuch diente.
Der Findbehelf enthält numerisch aufsteigend 242 Signaturen, die neben den Angaben zu den „Rückstellungswerberinnen“ und „Rückstellungswerbern“ die Gegenstände der Rückstellungsverfahren umfassen, wobei nicht zwischen Verfahren nach dem Ersten oder Zweiten Rückstellungsgesetz unterschieden wird. Einzelne Signaturen weisen keine Einträge auf, was darauf schließen lässt, dass die Akten beispielsweise an übergeordnete Instanzen im Zuge von Berufungsverfahren abgetreten und der Finanzlandesdirektion Tirol nicht zurückgesendet wurden. Da einige Signaturen aufgrund von Unterteilungen in Teilakten mehrmals aufscheinen, umfasst das Repertorium B 732 insgesamt 254 Einträge.

Bearbeitung der Digitalisierung

Für das Findbuch wurden nur jene Signaturen berücksichtigt, die minimale Merkmale zu ihrer Auffindung aufweisen (das heißt, Signaturen, die mit dem Vermerk „fehlt“ versehen sind und zu denen keinerlei für eine Suche im Findbuch dienliche Informationen vorliegen, blieben unberücksichtigt).
Für die Erfordernisse des Findbuches wurden Nachnamen und Vornamen getrennt sowie juristische Personen in eigene Datenfelder übertragen. Die Hinweise zum Gegenstand des Rückstellungsverfahrens und dessen alte Signatur wurden im Datenfeld Anmerkungen zusammengefasst. Prinzipiell wurde pro natürliche Person (beziehungsweise juristische Person) ein Datensatz angelegt, wodurch sich die ursprüngliche Zahl von 254 Einträgen im Findbuch auf 321 Datensätze erhöhte.
Generell wurden die im Findbuch-Team konventional erarbeiteten formalen Bearbeitungsstandards angewendet, und den vorgegebenen Datenfeldbezeichnungen wurde nach Verfügbarkeit der Daten entsprochen.