Informationen zur Datenbearbeitung: Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht Salzburg

Aufgabenstellung

Die Rückstellungsakten entstanden im Rahmen der Verfahren, welche nach dem Dritten Rückstellungsgesetz vor dem Landesgericht Salzburg geführt wurden. Die Akten sind mit Ausnahme jener des Jahres 1959 fast vollständig erhalten geblieben. Insgesamt wurden vor der Rückstellungskommission beim Landesgericht Salzburg mehr als 190 Rückstellungsverfahren geführt, die „Arisierungen“ betrafen. Zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei nicht um 190 verschiedene Fälle handelt, da etliche Geschädigte in mehreren Verfahren versuchen mussten, ihr ehemaliges Eigentum zurückzuerhalten. Einige Verfahren wurden miteinander verbunden und schließlich als gemeinsames Rückstellungsverfahren geführt. Das erklärt zum Teil das Fehlen einer fortlaufenden Nummerierung der Rückstellungsakten. Es sind auch Fälle (Vermögenswerte) vor dem Landesgericht Salzburg verhandelt worden, die außerhalb des Bundeslandes lagen, da der Wohnsitz der Antragsgegnerin oder des Antragsgegners für den Verhandlungsort ausschlaggebend war. Dies betrifft 36 der in dieser Liste enthaltenen Fälle. Insgesamt ging es in etwa 900 Verfahren vor der Rückstellungskommission Salzburg nicht um „Arisierungen“, sondern vor allem um die nationalsozialistische Entziehung von Vermögen der Katholischen Kirche und die  Enteignungen von Grundstücken für öffentliche und militärische Zwecke, wie zum Beispiel den Bau der Reichsautobahn oder von Kasernen.

In den Rückstellungsakten finden sich vor allem Korrespondenzen zwischen Anwälten und Geschädigten, Einvernahme- und Verhandlungsprotokolle, Grundbuchsauszüge, Gerichtsbeschlüsse, Personenstandsdokumente, Vollmachten, Beweisanträge an das Gericht, Bewertungen diverser Vermögenswerte (zumeist Liegenschaften und Betriebe) sowie interessante Einblicke in die damalige Gerichtspraxis.

Das Salzburger Landesarchiv (kurz: SLA) als Akten bewahrende Institution des Bundeslandes Salzburg hat in den 1980er Jahren die Rückstellungsakten vom Landesgericht Salzburg übernommen.

Für den Allgemeinen Entschädigungsfonds stellten die Rückstellungsakten einen wesentlichen Grundstock zur Klärung rückstellungsrelevanter Fragen im Salzburger Raum dar.

Digitalisierung

Vonseiten des Salzburger Landesarchivs wurden im Jahre 2006 zwei digitale und sich überschneidende Listen zur Tätigkeit der Rückstellungskommission beim Salzburger Landesgericht 1947 bis 1961 übermittelt. Beide Listen entstanden im Rahmen der Forschungstätigkeit der Österreichischen Historikerkommission und wurden durch Dr. Albert Lichtblau zwischen 1999 und 2001 angefertigt. Die Akten aus dem Jahr 1959 fehlen, da laut SLA diese bei der Übernahme vom Landesgericht Salzburg nicht mehr auffindbar waren. Ab dem Jahr 1949 ist die Liste seitens Dr. Lichtblau lückenhaft übernommen (beziehungsweise abgeschrieben) worden, da [Originalzitat] „ab jetzt nur mehr ‚Arisierungsfälle‘ bzw. anderswertig [sic] interessante Fälle“ aufgenommen wurden; das heißt, die Liste beinhaltet ab diesem Zeitpunkt vor allem jüdische Opfer, sowie ausgewählte Gruppen wie zum Beispiel politisch Verfolgte, katholische beziehungsweise staatliche Vereine und Organisationen. Im Herbst 2013 erhielt der Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus vom SLA eine ergänzte und somit komplette Aufstellung der Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht Salzburg.

Eine der Listen war in Tabellenform gehalten und alphabetisch nach Geschädigten geordnet, wobei sich die Angaben auf den Namen des/der Geschädigten, die Aktenzahl, den Namen des Antragsgegners und Hinweise auf den Verfahrensgegenstand beschränkten. Insgesamt beinhaltete sie 178 Einträge. Die andere Liste war als Word-Dokument erstellt, welche nach Kartonnummer und Jahreszahl geordnet die Fälle vor der Rückstellungskommission Salzburg unter Angabe der Aktenzahl, des/der Geschädigten, der Antragsgegnerin oder des Antragsgegners und des Verfahrensgegenstandes aufzeigte. Die übermittelte Liste umfasste 546 Verfahren vor der Rückstellungskommission, die auf 39 Kartons aufgeteilt sind. In 27 Fällen gibt es neben der Verfahrenszahl (RK-Zahl) nur den Vermerk "fehlt". In dem 2013 übermittelten Textdokument wurden zusätzlich 360 RK-Zahlen aufgelistet, von denen 81 hinsichtlich des Aktenbestandes mit "fehlt" gekennzeichnet waren. Von den 906 aufgelisteten Verfahren vor der Rückstellungskommission beim Landesgericht Salzburg konnten 108 ("fehlt") mangels konkreter Angaben zu Personen nicht in die Datenbank des Findbuchs aufgenommen werden. Das Verzeichnis der Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht Salzburg umfasst 798 RK-Zahlen, die mit Namen verbunden und bestellbar sind.

Bearbeitung der Digitalisierung

Für die Anforderungen der Antragsbearbeitung mittels der fondsinternen Datenbank wurden die Datensätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Allgemeinen Entschädigungsfonds wie folgt bearbeitet: Für jede geschädigte Person wurde ein Datensatz angelegt, wobei Nachname und Vorname in ein eigenes Datenfeld übertragen wurden. Somit wurden aus den 798 Einträgen (gezählt nach RK-Verfahrenszahlen) 1.116 Datensätze, die nach Personen geliedert sind. Weiters wurde die Groß- und Kleinschreibung bei den Nachnamen überarbeitet und auf eine korrekte Schreibweise geachtet. Abgekürzte Vornamen wurden ausgeschrieben und fragwürdige Schreibweisen von Namen richtig gestellt beziehungsweise alternative Schreibweisen in eckigen Klammern hinzugefügt. Die Angaben zum Verfahrensgegenstand sowie der Umfang des Aktes wurden in das Feld Anmerkungen geschrieben. Verweise auf die Antragsgegnerinnen oder Antragsgegner wurden auf Ersuchen des Salzburger Landesarchivs nicht berücksichtigt. Geburtsdaten und Adressenangaben waren zumeist nicht vorhanden und konnten in den meisten Fällen auch nicht eruiert werden. Offensichtliche orthografische Fehler und falsche oder sinnwidrige Schreibweisen wurden stillschweigend korrigiert. Abkürzungen in Ortsbezeichnungen wurden ausgeschrieben und Adressenangaben der historischen Schreibweise angepasst. Generell wurden die im Findbuch-Team konventional erarbeiteten formalen Bearbeitungsstandards angewendet und den vorgegebenen Datenfeldbezeichnungen nach Verfügbarkeit der Daten entsprochen.