Informationen zur Datenbearbeitung: Vermögensentziehungsanmeldungen - Wien

Aufgabenstellung

Gemäß § 13 Abs 2 und 3 des Dritten Rückstellunggesetzes (BGBl. 1947/54) waren Erkenntnisse der Rückstellungkommissionen sowie die vor ihnen abgeschlossenen Vergleiche und abgelegten Anerkenntnisse jenen Behörden zu übermitteln, die die Anmeldungen gemäß der Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung (VEAV) (BGBl. 1946/166) zu verwalten hatten. Da die Wiener Rückstellungsakten der Jahre 1947 bis 1955 und des Jahres 1957 von der zuständigen Gerichtsbehörde skartiert wurden, dienten die Anmeldungen von entzogenen Vermögen gemäß der VEAV dem Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in erster Linie als Ersatzüberlieferungen für Erkenntnisse, Vergleiche und Anerkenntnisse aus Verfahren nach dem Dritten Rückstellungsgesetz. Im Mittelpunkt des Interesses des Allgemeinen Entschädigungsfonds standen die Nachweise und die Bedingungen von Rückstellungen oder Nicht-Rückstellungen von Vermögenswerten, die beim Fonds als Vermögensverluste geltend gemacht wurden.

Digitalisierung

Die Daten aus der Aktenserie VEAV – Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung für Wien wurden vom Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA) elektronisch in Textdateien erfasst. Für diesen Digitalisierungsschritt wurden getrennt geführte Karteien (die Namenskarteien der einzelnen Bezirke und die zentrale alphabetische Kartei der Magistratsabteilung 62) herangezogen (in beiden Fällen getrennt geführt nach anmeldenden und geschädigten Personen). Durch diese Vorgangsweise erfolgte eine Zusammenführung von zwei Personenkreisen: Zum einen Personen, die ab März 1938 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (15. September 1946) über entzogene Vermögenswerte verfügten (sei es als ursprüngliche Ariseure/Ariseurinnen oder spätere Erwerber/Erwerberinnen, Pächter/Pächterinnen oder öffentliche Verwalter/Verwalterinnen nach 1945) und zur Anmeldung verpflichtet waren; zum anderen wurden jene Personen berücksichtigt, die als Geschädigte oder Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus eine freiwillige Anmeldung über Vermögensverluste abgegeben hatten. Die alphabetisch nach Nachnamen erstellten Textdateien wurden dem Allgemeinen Entschädigungsfonds für seine Recherchen übergeben.

Bearbeitung der Digitalisierung

Für das Findbuch wurden die Angaben zu den Geschädigten aufgenommen. Nicht berücksichtigt wurden die Angaben zur Erwerberin oder zum Erwerber des jeweiligen Objektes beziehungsweise zur anmeldenden Person. Eine Feststellung dieser Informationen ist durch die Aushebung des jeweiligen VEAV-Aktes möglich. Die Datensätze waren – als Folge der Erfassung verschiedener Karteien – durch Doppeleinträge, unterschiedliche Schreibweisen von Namen sowie zahlreiche offenkundige Transkriptionsfehler gekennzeichnet. Diese zu bereinigen und zu korrigieren war die Herausforderung in verschiedenen Arbeitsschritten.
Die elektronische Datei wurde im Zeitraum September 2014 bis Oktober 2017 bearbeitet. Ausgehend von den bereits vorhandenen Spalten Nachname, Vorname, Aktenzahl, „Erkenntnis“, Bezirk und Anmerkungen wurden in einem ersten umfangreichen Arbeitsschritt die Daten zur geschädigten Person den Spalten zur natürlichen oder juristischen Person und alle weiteren Daten den jeweiligen Feldern der Datenbankstruktur des Findbuches folgend zugeordnet. Offensichtliche orthografische Fehler und falsche Schreibweisen wurden stillschweigend korrigiert und Abkürzungen von Ortsbezeichnungen ausgeschrieben. Bei der Angabe von mehreren historischen Personen (Geschädigten) in einer Zeile wurden diese jeweils in eigene Zeilen gesetzt. Gelöscht wurden alle doppelten Datensätze, sofern sie nicht unterschiedliche Angaben insbesondere zu den Rückstellungsverfahren aufwiesen. Angaben zur Erledigung eines Rückstellungsverfahrens sind dem Anmerkungsfeld der Detailansicht zu einem Datensatz zu entnehmen (zur Bedeutung der betreffenden Abkürzungen siehe weiter unten). Das Anmerkungsfeld enthält überdies, so vorhanden, die Informationen zu entzogenen Liegenschaften.

Durch die Bearbeitungsschritte ergibt sich für die Aktenserie VEAV – Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung für Wien eine neue Gesamtzahl von 36.573 Datensätzen (zuvor 67.242). In einem zweiten Arbeitsschritt wurden Datensätze mit unklaren oder mangelhaften Angaben im Wiener Stadt- und Landesarchiv recherchiert. Schließlich wurden die Aktenzahlen mit der Angabe zum betreffenden Wiener Bezirk ergänzt.

Für eine klare Identifizierung der Dokumente aus Rückstellungsverfahren werden die in der Datenbank enthalten Abkürzungen (Anmerkungsfeld in der Detailansicht eines Datensatzes) wie folgt aufgelöst:

  • B – Bescheid (1. oder 2. Rückstellungsgesetz),
  • E – Erkenntnis (3. Rückstellungsgesetz),
  • GA – Geschäftsabteilung (der Finanzlandesdirektion),
  • RB – Rückstellungsbescheid (1. oder 2. Rückstellungsgesetz),
  • RG – Rückstellungsgesetz,
  • Rk – Rückstellung,
  • Te – Teilerkenntnis (3. Rückstellungsgesetz),
  • V – Vergleich (3. Rückstellungsgesetz),
  • VR – Vermögensrückstellung (Teilbezeichnung der Geschäftsabteilung der Finanzlandesdirektion).