Informationen zur Datenbearbeitung: Sammelstellen A und B - Negativ-Akten Handel und Gewerbe

Aufgabenstellung

Die im Österreichischen Staatsarchiv aufbewahrte Aktenserie Negativ-Akten Handel und Gewerbe der Sammelstellen A und B enthält wichtige Informationen und Dokumente zu Handels- und Gewerbebetrieben, die unter dem Nationalsozialismus „arisiert“ wurden. Im Zusammenhang mit Anträgen an den Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus stellten diese Akten eine bedeutende Informationsquelle dar: Sie wurden bei Geltendmachung von Entschädigungen für einen Handels- oder einen Gewerbebetrieb heran gezogen.

Der Bedarf nach einer digitalen Erfassung der Negativ-Akten Handel und Gewerbe ergab sich durch die Tatsache, dass kein Findbehelf zur Verfügung stand, der die Akten für die fondsinternen Recherchen zugänglich hätte machen können. Ziel der Digitalisierung war, die Akten über ihre wichtigsten Merkmale für die Recherchen nach Handels- und Gewerbebetrieben zu erschließen. Dadurch konnten antragsbezogene Recherchen beschleunigt werden. Es war nicht das Ziel, ein digitales Abbild des Negativ-Aktes zu schaffen.

Digitalisierung

Die Übertragung des Datenbestandes basierte auf der Durchsicht der Aktenserie und erfolgte unmittelbar in eine Excel-Tabelle. Für die Digitalisierung standen ungefähr 320 Negativ-Akten zur Verfügung; etwa zehn Negativ-Akten konnten nicht aufgefunden werden und wurden im Zuge der Arbeiten zum Findbuch nachträglich erfasst.

Im Zuge der Erfassung der Daten wurden generell folgende Vorgangsweisen gewählt:

  • Offensichtliche orthografische Fehler und sonstige falsche Schreibweisen wurden korrigiert.
  • Für die Bearbeitung von Adressenangaben wurden Verzeichnisse wie das Wiener Adressbuch Lehmanns Wohnungsanzeiger 1938 ("Namen-Verzeichnis" und "Häuser-Verzeichnis") und für Ortsangaben der Österreichische Amtskalender herangezogen.
  • Abkürzungen in Ortsbezeichnungen wurden ausgeschrieben.
  • Inländische Wohnadressen wurden bei Bedarf mit der Orts- oder Bezirksbezeichnung und nicht-österreichische Adressen mit einer Länderangabe versehen, um eine geografische Zuordnung zu erleichtern.
  • Im Übrigen wurden die im Findbuch-Team konventional erarbeiteten formalen Bearbeitungsstandards angewendet.

Folgende Daten wurden in die Excel-Tabelle übertragen:

  • Aktenzahl: Diese entspricht der nach dem System der fortlaufenden Aktennummerierung vergebenen Aktenzahl (Nummer des Negativ-Aktes), der ein „N“ vorangestellt ist. War mehr als eine natürliche (geschädigte) Person angegeben, so wurde jeweils ein weiterer Datensatz angelegt. Dadurch können Aktenzahlen mehrfach auftreten.
  • Betriebsbezogene Daten: Diese Daten entstammen dem Meldungsblatt, auf welchem jeder Akt aufbaut. Hier wurde die Betriebsbezeichnung, die Betriebsart und die Betriebsadresse festgehalten. Die Schreibweise von Betriebsadressen wurde gegebenenfalls richtig gestellt. Waren Filialen und ähnliches erwähnt, wurden diese im Datenfeld Anmerkungen berücksichtigt.
  • Personenbezogene Daten (historische Person): Wenn vorhanden, wurden folgende Daten dem beigelegten Meldungsblatt entnommen: Nachname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnadresse. Unterschiedliche Schreibweisen von Adressen wurden richtig gestellt. Weitere Wohnadressen wurden in den Anmerkungen festgehalten.

Die Arbeiten wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Historische Recherche des Allgemeinen Entschädigungsfonds 2008 und 2009 durchgeführt, die rund 360 Datensätze anzulegen hatten.

Bearbeitung der Digitalisierung

Durch die Vorgaben des Findbuches wurden folgende Daten in das Feld Anmerkungen übernommen:

  • Alternative Geburtsdaten und allfällige Sterbedaten der geschädigten Person;
  • Namen von Personen aus dem familiären Umkreis der geschädigten Person (Ehepartner, Kinder, Erben) unter Berücksichtigung allfälliger Geburtsdaten sowie Namensänderungen und des Mädchennamens bei Frauen;
  • Verweise auf Aktenzahlen oder Referenznamen innerhalb der Serie Negativ-Akten Handel und Gewerbe oder auf Anspruchs- und fallweise Billigkeitsakte der Sammelstellen A und B, die der Auffindung von ergänzenden Unterlagen beziehungsweise Informationen dienen sollen.

Weiters wurde versucht, jene Negativ-Akten, die bei der digitalen Erfassung nicht aufgefunden werden konnten, nachträglich zu erfassen; war dies nicht möglich, so wurden die grundlegenden Daten wie Nachname, Vorname, Firmenbezeichnung und Firmenadresse aus den von den Sammelstellen A und B angelegten Meldungsblättern rekonstruiert.