Rückstellungsakten der Finanzlandesdirektionen

Vorbemerkungen

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die im Österreichischen Staatsarchiv und in österreichischen Landesarchiven aufbewahrten Rückstellungsakten der regionalen Finanzlandesdirektionen. Im Mittelpunkt stehen die Akten nach dem Ersten Rückstellungsgesetz, da sie in ihrer Bedeutung und zahlenmäßig die Akten nach dem Zweiten Rückstellungsgesetz deutlich übersteigen.

Historisch bedingt nimmt das Österreichische Staatsarchiv in Wien mit seinen Beständen der Finanzlandesdirektion Wien, Niederösterreich und Burgenland (kurz: Finanzlandesdirektion Wien) eine zentrale quantitative und somit qualitative Rolle ein, da über 90 Prozent der österreichischen Jüdinnen und Juden 1938 in Wien lebten. Eine besondere Bezugnahme auf die im Österreichischen Staatsarchiv verwahrten Akten nach dem Ersten (und gegebenenfalls Zweiten) Rückstellungsgesetz ist somit angebracht. Aufgrund der überregional zutreffenden Sachverhalte und der darauf anzuwendenden verwaltungsrechtlichen Normen sind Rückschlüsse auf die Akteninhalte der weiter unten genannten Landesarchive und Bestände zulässig.

Bestandsbezeichnung

Österreichisches Staatsarchiv/Archiv der Republik
Bestandsgruppe: Entschädigungs- und Restitutionsangelegenheiten, 1938 bis 1985
Bestand: Finanzlandesdirektion, 1940 bis 1947
Aktenserie: Akten der Finanzlandesdirektion nach dem Ersten Rückstellungsgesetz
Aktenserie: Akten der Finanzlandesdirektion nach dem Zweiten Rückstellungsgesetz

Kurzbezeichnung für die Aktenart: FLD

Historischer Entstehungshintergrund

Nach dem „Anschluss“ am 13. März 1938 bestand die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als erste Instanz der Finanzbehörde bis zu ihrer Auflösung Anfang Juni 1938 weiter (dRGBl 1938 I S. 637, GBlÖ 207/1938). Wenig später wurde die österreichische Bundesfinanzverwaltung in die deutsche Reichsfinanzverwaltung (hier: Reichsminister der Finanzen) überführt (dRGBl 1938 I S. 601, GBlÖ 162/1938; dRGBl 1938 I S. 699, GBlÖ 217/1938). Die territoriale NS-Nachfolgebehörde war der Oberfinanzpräsident Wien–Niederdonau, dem die in Wien befindliche Finanzprokuratur eingegliedert wurde (dRGBl 1939 I S. 1040, GBlÖ 750/1939). Der Oberfinanzpräsident bildete in seinem Zuständigkeitsbereich eine zentrale Stelle der staatlichen NS-Vermögensentziehung.

Nach dem Jahr 1945 übernahm die wieder errichtete Finanzlandesdirektion Wien sowohl die Akten des ehemaligen Oberfinanzpräsidenten Wien–Niederdonau als auch die für das wieder errichtete Burgenland zutreffenden Akten der südburgenländischen Bezirke des Oberfinanzpräsidenten Graz. Generell kann zwischen zwei Funktionen der Finanzlandesdirektion unterschieden werden: Sie war generell als Verwalterin für entzogene oder durch Vermögensverfall ihr zugefallene Vermögen beziehungsweise als Aufsichtsbehörde für die von ihr beauftragten Verwalterinnen und Verwalter zuständig. Außerdem war die Finanzlandesdirektion Wien als erstinstanzliche Behörde für Rückstellungsanträge nach dem Ersten und dem Zweiten Rückstellungsgesetz tätig.

Akteninhalt

Die Akten der Finanzlandesdirektion Wien basieren zu einem Teil auf jenen des nationalsozialistischen Oberfinanzpräsidenten Wien–Niederdonau. Der Aktenbestand ab dem Jahr 1945 entstammt den Agenden der Vermögenssicherung (Verwaltung) und der Rückstellungsansprüche nach dem Ersten und dem Zweiten Rückstellungsgesetz; ersteres regelte die Rückstellung von entzogenem Vermögen, das in die Verwaltung des Bundes oder der Bundesländer, zweiteres die Rückstellung von Vermögen, das durch Vermögensverfall in das Eigentum des Bundes gelangt war.

Informationsgehalt

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Akten nach dem Ersten Rückstellungsgesetz.

Die ursprünglich vom Oberfinanzpräsidenten Wien–Niederdonau zu fiskalischen Zwecken angelegten und gesammelten Dokumente vermitteln auf der einen Seite Eindrücke über die Entrechtung und Verfolgung unter dem nationalsozialistischen Regime. Auf der anderen Seite ermöglichen die Akten die Nachverfolgung des Verbleibs von Vermögenswerten (Verkauf, Übertragung, Entziehung, Beschlagnahme sowie Vermögensverfall nach der „Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ oder der „Dreizehnten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“).

Personenrelevante Informationen ergeben sich aus folgenden Unterlagen:

  • Deportationsakten ("Transportakten"),
  • Meldeauskünfte, Todeserklärungen, Erbdokumente,
  • individueller Schriftverkehr.

Zu den Vermögensverhältnissen jener Personen, die unter den Nationalsozialisten verfolgt wurden, können folgende Unterlagen beziehungsweise Informationen vorgefunden werden:

Zu den Besonderheiten zählen die so genannten Lehner-Akten: Dabei handelt es sich um Akten über die "Vermögensverwaltung" eines Wiener Rechtsanwaltes, der in zahlreichen Fällen von der Geheimen Staatspolizei als „Abwickler“ des Vermögens von Jüdinnen und Juden eingesetzt wurde. Die nach 1945 beschlagnahmten Kanzleiakten umfassen neben Notizen zur Vermögensanmeldung aus dem Jahre 1938 auch detaillierte Rechenschaftsberichte über die Verwertung des Vermögens, die zugehörige Korrespondenz und Belege. Durch die "Lehner-Akten" und das Berichtswesen anderer "Vermögensverwalter" lässt sich unter Umständen die Verwertung des Vermögens lückenlos nachzeichnen.

Zu den Dokumenten, die ab 1945 entstanden sind, zählen aus der Zuständigkeit der Finanzlandesdirektion Wien als Rückstellungsbehörde erster Instanz gemäß dem Ersten Rückstellungsgesetz Rückstellungsanträge, Bescheide und gegebenenfalls Ausfertigungen von Berufungsbescheiden. Ergänzt werden diese durch:

  • Behördenkorrespondenzen (zum Beispiel mit der Abteilung 34 des Bundesministeriums für Finanzen als Aufsichts- und Berufungsinstanz, der Finanzprokuratur oder dem Bundesdenkmalamt),
  • den Schriftverkehr mit Rückstellungswerberinnen und Rückstellungswerbern,
  • Abrechnungsunterlagen der treuhändigen Verwaltungen aus den Agenden der Vermögenssicherung (betrifft fast ausschließlich Liegenschaften) sowie Verwalterkorrespondenzen,
  • Auskunftserteilungen durch Banken, Sparkassen und Versicherungsinstitute.

In Einzelfällen sind auch Verfahrensunterlagen nach dem Zweiten oder dem Dritten Rückstellungsgesetz (BGBl 54/1947) vorzufinden.

Die jüngsten Aktenteile betreffen die von Gesetzes wegen errichteten Sammelstellen A und B (zum Beispiel „Feststellungsbescheide“) und Auskunftserteilungen an den Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter (Abgeltungsfonds). Aus letzteren gehen Details zu „Reichsfluchtsteuerzahlungen“, „Judenvermögensabgaben“ und anderen diskriminierenden Abgaben hervor.

Zu den vermögensrelevanten Informationen sind aufgrund amtlicher Erhebungen entstandene Zusammenfassungen der Vermögenswerte, ihre Verwertung und etwaige Rückstellung zu zählen.

Ersatzweise Informationsquellen

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Rückstellungsakten nach dem Ersten Rückstellungsgesetz.

In formaler Hinsicht kann die so genannte Rückstellungskartei im Staatsarchiv, deren Geschäftszahlen mit den Registraturzahlen der Akten der Finanzlandesdirektion Wien nach dem Ersten Rückstellungsgesetz korrespondieren, vermögensrelevante Anhaltspunkte enthalten. Weiters ermöglicht eine Kartei der Abteilung 34 des Bundesministeriums für Finanzen Aufschlüsse über den Gegenstand und den Ausgang von Rückstellungsverfahren nach diesem Rückstellungsgesetz. Beide Karteien sind jedoch im Österreichischen Staatsarchiv weder öffentlich einsehbar noch digital erschlossen.

Inhaltlich liefern zu Vermögenswerten und Entziehungsvorgängen, so vorhanden, die Vermögensanmeldungen vom 27. April 1938 (dRGBl 1938 I S. 414, GBlÖ 102/1938), die Akten der NS-Vermögensverkehrsstelle oder die Akten des Abgeltungsfonds Informationen. Infrage kommen weiters die Steckzettelkarteien der Sammelstellen A und B zu Liegenschaften ("Erfassung Liegenschaften") und zu Betrieben ("Erfassung Betriebe"), die wiederum im Österreichischen Staatsarchiv weder öffentlich zugänglich noch digital vollständig erschlossen sind.

Bescheide nach dem Ersten (gegebenenfalls nach dem Zweiten) Rückstellungsgesetz (aber auch zivilgerichtliche Entscheidungen oder Vergleichsausfertigungen nach dem Dritten Rückstellungsgesetz) können in den Akten zur Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung (BGBl 166/1946) liegen.

Wurde der verwaltungsrechtliche Behördenweg über die regional zuständige Finanzlandesdirektion und die übergeordnete Aufsichtsbehörde im Finanzministerium (Abteilung 34, zuständig für Rückstellungs-, Rückgabe- und Vermögenssicherungsangelegenheiten) bis zum Verwaltungsgerichtshof ausgeschöpft, so ist aufgrund einer eigenständigen Aktenbildung in dessen Bestand das Rückstellungsverfahren dokumentiert.

Ähnlich verhält es sich im Falle der Finanzprokuratur, der insbesondere in Verfahren nach dem Zweiten Rückstellungsgesetz sowie in Berufungsverfahren Parteienstellung zukam. Hierzu gibt es im Österreichischen Staatsarchiv eine Kartei und den zugehörigen Aktenbestand der Abteilung 6; die Kartei ist weder öffentlich zugänglich noch in digitaler Form verfügbar.

Betraf ein Rückstellungsverfahren eine Liegenschaft, so können im so genannten B-Blatt des Grundbuches der zuständigen Grundbuchsbehörde dessen Einleitung, das Verfahrensende und ein etwaiger Eigentümerwechsel ersehen werden. Aus diesen formalen Informationen kann lediglich auf einen rechtsgültigen Vergleich im Rückstellungsverfahren, eine für die Rückstellungswerberin oder den Rückstellungswerber negative Entscheidung oder auf die Rückziehung des Rückstellungsantrages geschlossen werden.

Erläuterungen und Anmerkungen

Die Aktenserie der Finanzlandesdirektion Wien nach dem Ersten Rückstellungsgesetz ist durch die vorangestellte Bezeichnung „Registratur“ gekennzeichnet; die Aktenserie nach dem Zweiten Rückstellungsgesetz ist durch ein der Registraturzahl vorangestelltes „Ö“ (für „Österreich-Vermögen“) zu erkennen.

In Einzelfällen haben Akten der Finanzlandesdirektion Wien nach dem Zweiten Rückstellungsgesetz in die Aktenbildung nach dem Ersten Rückstellungsgesetz Eingang gefunden. Weiters können sich Akten der Finanzlandesdirektion Wien aus dem Bestand nach dem Ersten Rückstellungsgesetz im Bestand nach dem Ersten Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz und dem Zweiten Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz befinden, die gesondert im Österreichischen Staatsarchiv aufbewahrt werden.

Teil des Aktenbestandes der Finanzlandesdirektion Wien ist ein Sonderbestand an „M-Akten“, wobei die Kennzeichnung mit dem Buchstaben „M“ ungeklärt bleibt. Diese Akten beziehen sich überwiegend auf vormaliges Eigentum des Deutschen Reiches (beispielsweise Truppenübungs- und Flugplätze, Flaktürme, Baracken, landwirtschaftliche Flächen, Kartoffellagerhallen). Der Bestand wurde, obwohl hier Sachverhalte nach dem Zweiten Rückstellungsgesetz vorliegen, in den Bestand nach dem Ersten Rückstellungsgesetz eingegliedert. Bis auf zehn Akten sind über 300 Akten der Serie „M“ in der Kartei der Finanzlandesdirektion Wien erfasst.

Bei Personen mit identischem Nach- und Vornamen können sich die Unterlagen irrtümlicherweise in einem Akt befinden. In anderen Fällen besteht die Möglichkeit, dass bei Namensgleichheiten zwar zwei Akten angelegt wurden, jedoch Unterlagen teilweise im jeweils anderen Akt liegen. In letzterem Fall ist angeraten, beide Akten zu bestellen und auf die gesuchten Unterlagen beziehungsweise Dokumente durchzusehen.

Der Umfang der Akten der Finanzlandesdirektion Wien nach dem Ersten Rückstellungsgesetz kann erfahrungsgemäß zwischen einem Mappenstück ohne Blattinhalt bis zu mehreren Kartons variieren.

Zu Missverständnissen kann der Umstand beitragen, dass die Kartons der Akten der Finanzlandesdirektion Wien im Österreichischen Staatarchiv nach dem Ersten Rückstellungsgesetz die Aufschrift „2. Rückstellungsgesetz“ tragen.

Informationen zur Datenbearbeitung: Die Kartei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (nach dem Ersten Rückstellungsgesetz)

Oberösterreichisches Landesarchiv

Bestandsgruppe: Finanzarchive
Bestand: Finanzlandesdirektion
Aktenserie: Beschlagnahmte Vermögen
Alte Bezeichnung der Aktenserie: Finanzlandesdirektion – Beschlagnahmte Vermögen
Zeitraum: nicht angegeben

Kurzbezeichnung für die Aktenart: FLDBV

Bestandsgruppe: Finanzarchive
Bestand: Finanzlandesdirektion
Aktenserie: Vermögensrückstellungen
Alte Bezeichnung der Aktenserie: Finanzlandesdirektion – Vermögensrückstellung VRL
Zeitraum: 1946 und Folgejahre

Kurzbezeichnung für die Aktenart: FLDVR

Die Aktenserien Finanzlandesdirektion – Beschlagnahmte Vermögen (kurz: FLDBV) und Finanzlandesdirektion – Vermögensrückstellungen (kurz: FLDVR) des Oberösterreichischen Landesarchivs (kurz: OÖLA) enthalten neben den jeweiligen sachspezifischen Akten den größten Teil der Akten jener „Arisierungen“, denen nach dem Ende des Nationalsozialismus kein Rückstellungsverfahren folgte. Angeschlossen sind jeweils mehrere Listen und Verzeichnisse über den Stand der „Arisierungen“ im Gau Oberdonau aus den Jahren 1938 bis 1945.

Die Aktenserie FLDBV umfasst 64 Schachteln, jene der Serie FLDVR 26 Schachteln, wobei die Akten nach Namen (natürlicher und juristischer Personen) alphabetisch geordnet sind. Zur Sicherung und Schonung der Originale wurde die Aktenserie FLDBV auf 28 Mikrofilmen und die Aktenserie FLDVR auf 27 Mikrofilmen erfasst.

Beide Bestände weisen zahlreiche Bezüge zu anderen einschlägigen Aktenserien des OÖLA auf (zum Beispiel Reichsstatthalterei 1940–1945/Arisierungen oder mit den in der Aktenserie Israelitische Kultusgemeinde Linz befindlichen Arisierungsakten und Vermögensanmeldungen sowie der Aktenserie der Finanzabteilung des Landes Oberösterreich [kurz: FiRK] [siehe weiter unten]).

Bei einer Aktenbestellung aus der Aktenserie der Finanzlandesdirektion – Beschlagnahmte Vermögen ist neben der Bestandsbezeichnung die Schachtel- beziehungsweise die Filmnummer anzugeben. In das Feld Anmerkungen der Detailansicht des Findbuches wurden die in der Access-Datenbank des OÖLA angegebenen Verweise auf die Aktenzahlen des nationalsozialistischen Oberfinanzpräsidenten Oberdonau aufgenommen. Mit deren Hilfe kann der gesuchte Akt in der Schachtel oder am Mikrofilm aufgefunden werden.

Bei der Bestellung eines Aktes aus der Serie Finanzlandesdirektion – Vermögensrückstellungen ist neben der Angabe der Bestandsbezeichnung die Aktenzahl innerhalb der Aktenserie oder die Adresse des entzogenen Objektes mit anzugeben. Im OÖLA wird über diese Angaben mittels eines Spezialverzeichnisses die entsprechende Schachtel ausgehoben.

Im Jänner 1986 wurden dem OÖLA von der Finanzabteilung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung Akten übergeben (Aktenserie Finanzabteilung des Landes Oberösterreich [kurz: FiRK]), die anlässlich der Rückstellungen der in den Jahren 1938 bis 1945 zugunsten des Gaues Oberdonau eingezogenen Vermögen entstanden waren. Laut OÖLA dürfte es sich um den Rest eines im ursprünglichen Umfang nicht mehr existierenden Bestandes handeln. Die in den Akten dokumentierten Sachverhalte überschneiden sich zum Teil einerseits mit den Akten der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich Finanzlandesdirektion – Beschlagnahmte Vermögen, Finanzlandesdirektion – Vermögensrückstellungen, andererseits mit der Aktenserie Rückstellungskommission (Rk) 1947-1966 im Teilbestand LG Linz – Sondergerichte gemäß dem Dritten Rückstellungsgesetz (BGBl 54/1947). Akten aus der 13 Schachteln umfassenden Serie sind über die Bestandsbezeichnung und die Schachtelnummer bestellbar.

Informationen zur Datenbearbeitung: Rückstellungsakten der Finanzlandesdirektion Oberösterreich - Beschlagnahmte Vermögen
Informationen zur Datenbearbeitung: Rückstellungsakten der Finanzlandesdirektion Oberösterreich - Vermögensrückstellung

Tiroler Landesarchiv

Bestand: Finanzlandesdirektion für Tirol – Rückstellungsakten
Aktenserie: Rückstellungsansuchen
Zeitraum: 1946 und Folgejahre

Kurzbezeichnung für die Aktenart: RA

Die Aktenserie Finanzlandesdirektion für Tirol – Rückstellungsakten umfasst die Akten nach dem Ersten und dem Zweiten Rückstellungsgesetz. Diese Aktenserie wurde laut Tiroler Landesarchiv (kurz: TLA) in den 1980er Jahren von der Finanzlandesdirektion für Tirol übernommen. Die Rückstellungsanträge und die zugehörigen Verfahrensunterlagen wurden bei einer Neuordnung durch das TLA in die Aktenserie Rückstellungsansuchen (kurz: RA) und weitere Unterlagen wie Erhebungsberichte, Aufstellungen und Korrespondenz in die Aktenserie Rückstellungsunterlagen gegliedert. Da es sich bei letzterer um einen breit gefächerten Varia-Bestand handelt, wurde er mit einer Ausnahme für das Findbuch nicht erfasst: Die unter der Signatur RU-3/1-10 aufscheinenden, von den Nationalsozialisten eingezogenen und als für das Deutsche Reich verfallen erklärten Vermögen wurden in einer eigenen Liste für das Findbuch aufbereitet.

Die Vollständigkeit des Bestandes der RA-Akten ist nach Angabe des TLA keineswegs sichergestellt. Es ist anzunehmen, dass fehlende Akten nach der Einbringung von Berufungen der nächsthöheren Instanz übermittelt wurden und dort in die eigenständige Aktenbildung Eingang gefunden haben (infrage kommen die zuständige Abteilung 34 des Bundesministeriums für Finanzen und weitergehend der Verwaltungsgerichtshof).

Informationen zur Datenbearbeitung: Rückstellungsakten der Finanzlandesdirektion Tirol