Sammelstellen A und B - Anspruchs-, Billigkeits- und Verkaufsakten, Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung (VEAV) und Rückstellungsakten Wien online

Anlässlich der Veranstaltung „Restitution in Österreich. Von den Sammelstellen zur Schiedsinstanz“ wurden über 50.000 neue Daten in dem Findbuch für Opfer des Nationalsozialismus (www.findbuch.at) zugänglich gemacht. Mit dem Einspielen der oben genannten Datensätze in das Findbuch kann das Rückstellungsgeschehen in Wien in den ersten 20 Jahren nach dem Krieg erstmals, wenn auch nicht lückenlos nachvollzogen und der Forschung und einer interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Sammelstellen A und B, Anspruchs-, Billigkeits- und Verkaufsakten

Die Errichtung der Sammelstellen A und B resultiert mittelbar aus Artikel 26 § 2 des österreichischen Staatsvertrages vom 15. Mai 1955 „betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreichs“. In diesem Vertrag ging die Republik Österreich die Verpflichtung ein, Vermögen ohne Erben oder nicht beanspruchte rückstellungspflichtige Vermögen, Rechte und Interessen so genannten Auffangorganisationen zu übertragen. Mit dem Auffangorganisationengesetz 1957 wurden die Sammelstellen A und B mit Sitz in Wien unmittelbar begründet. Nach Beendigung der Maßnahme wurden alle von den Sammelstellen angelegten Karteien und Akten dem Staatsarchiv übergeben und sind Teil des Bestandes Hilfsfonds und sind öffentlich zugänglich.

Die 2002 von MitarbeiterInnen des Entschädigungsfonds zur Antragsbearbeitung erstellte Abschrift der Kartei zu den Anspruchs-, Billigkeits- und Verkaufsakten wurde in den letzten Jahren unter Heranziehung der Akten korrigiert und ergänzt und eine überarbeitete Auflistung aller geschädigten Personen und Billigkeitswerber erstellt. Gemeinsam mit den bereits zu früheren Zeitpunkten eingespielten Daten zu den so genannten Negativ-Akten bildet das Findbuch nun umfassend die objektbezogene Arbeit der Sammelstellen ab.

Sammelstellen A und B, Anspruchs- Billigkeits- und Verkaufsakten

Der größere Teil der neu eingespielten Daten betrifft Bestände des Wiener Stadt- und Landesarchivs:

Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung (VEAV)

Durch die am 15. September 1946 erlassene Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung sollten Vermögenswerte erfasst werden, die zwischen 1938 und 1945 entzogen worden waren. Die Anmeldungen erfolgten 1946 durch Formulare, die von Begünstigten oder Verwaltern von erzwungenen Vermögenstransaktionen ausgefüllt werden mussten (Anmeldepflicht). Geschädigte Eigentümerinnen und Eigentümer konnten ihre Vermögensverluste freiwillig zur Anmeldung bringen.

Das Wiener Stadt- und Landesarchiv hat sowohl die Karteien als auch die Akten zur Durchführung der VEAV in Wien übernommen. Anhand der Abschriften der VEAV-Karteien zu Geschädigten und Entziehern sowie nach Bezirken wurden alle in den Vermögensentziehungsanmeldungen genannten geschädigten Personen erfasst. In vielen Fällen ist den Anmeldungen entweder ein Erkenntnis einer Rückstellungskommission nach dem Dritten Rückstellungsgesetz oder ein Rückstellungsbescheid der Finanzlandesdirektion nach dem Ersten Rückstellungsgesetz oder dem Zweiten Rückstellungsgesetz beigelegt. Da die Verfahrensunterlagen nach dem 3. Rückstellungsgesetz in Wien für die Jahre 1947 bis 1955 und 1957 im Original nicht mehr vorhanden sind, bildet der Bestand der VEAV neben dem Grundbuch die wichtigste Informationsquelle zu Rückstellungen in diesem Zeitraum.

Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien

Ergänzend zu den VEAV-Akten konnten auch die Daten zu den im Wiener Stadt- und Landesarchiv verwahrten Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht für Zivilrechtssachen aus den Jahren 1956 und 1958 bis 1965 bearbeitet und eingepflegt werden. Aus den Jahren zuvor sind nur einzelne Akten erhalten geblieben, die ebenfalls im Archiv einliegen.

Durch das Findbuch wird erstmals eine übergreifende Suche nach Personen, Unternehmen oder Adressen in mehreren Archiven und unterschiedlichen Aktenbeständen ermöglicht. Das Findbuch bietet derzeit mehr als 202.000 Datensätze und wird fortlaufend erweitert. Dadurch stellt es eine der umfangreichsten Sammlungen von Informationen über den Vermögensentziehung während der NS-Zeit sowie Restitutions- und Entschädigungsmaßnahmen nach 1945 auf dem Gebiet der Republik Österreich dar.

Stimmen zum Findbuch:

„Das österreichische Staatsarchiv ist stolz, zur erfolgreichen Realisierung dieses notwendigen und lange überfälligen Projekts durch umfassende Bereitstellung grundlegenden historischen Quellenmaterials beigetragen zu haben.“
Univ.-Doz. Dr. Wolfgang Maderthaner, Generaldirektor des Österreichischen Staatsarchivs

„Dem Wiener Stadt- und Landesarchiv war es eine Selbstverständlichkeit den Nationalfonds bei der Erstellung des Findbuchs bestmöglich zu unterstützen. Als Archiv sehen wir es als eine unserer Hauptaufgaben die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln und von politischen Entscheidungen für nachfolgende Generationen zu sichern. Wann, wenn nicht bei diesem großartigen Forschungsprojekt, bei dem es um authentische Quellen und Informationen für verfolgte und geschädigte Menschen der NS Zeit geht, lässt sich die Sinnhaftigkeit dieser Aufgabe besser dokumentieren.“
Dr. Brigitte Rigele MAS, Direktorin des Wiener Stadt- und Landesarchivs

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