Kärntner Rückstellungsakten und Umzugsgüter aus der "Masse Adria" im Findbuch veröffentlicht

Mehr als 2.000 Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht Klagenfurt, über 500 Daten zu Umzugsgütern aus der "Masse Adria" sowie knapp 800 neue Daten zu den Rückstellungsakten der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland sind ab sofort im Findbuch abrufbar.

Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht Klagenfurt

Vor der Rückstellungskommission des Landesgerichts Klagenfurt wurden bis 1961 rund 1.680 Rückstellungsanträge eingebracht. Die nach dem Dritten Rückstellungsgesetz geführten Verfahren betrafen in erster Linie Vermögenswerte (insbesondere Liegenschaften), die Angehörigen der slowenischen Minderheit durch die Nationalsozialisten in Kärnten entzogen worden waren. Darüber hinaus solche, die slowenischen Vereinigungen, Genossenschaften und kirchlichen Institutionen aber auch jüdischen Personen enteignet wurden.

Durch die Kooperationsbereitschaft des Kärntner Landesarchivs konnten dessen Findbehelfe zu den Rückstellungsakten durch Mitarbeiterinnen des Fonds elektronisch erfasst werden. Somit wird der Datenbestand des Findbuchs zu den Akten der Rückstellungskommissionen bei den Landesgerichten Linz, Salzburg und Innsbruck um weitere 2.000 Einträge zu natürlichen und juristischen Personen ergänzt.

Umzugsgüter aus der "Masse Adria"

Eine im Österreichischen Staatarchiv/Archiv der Republik aufgefundene Liste mit vorwiegend aus jüdischem Eigentum stammenden Umzugsgütern aus dem Freihafen von Triest, die 1943/1944 von den nationalsozialistischen Behörden beschlagnahmt wurden, enthält 478 Einträge mit technischen Daten zur Versendung der Güter. Die italienischsprachige Originalaufstellung wurde von einer Fondsmitarbeiterin ins Deutsche übersetzt und für die Datenbank elektronisch erfasst.

Da die Liste an Identifikationsmerkmalen in der Regel Nachname, Vorname, Versendungsort (Versendungsgebiet) und Zielort bzw. Zielgebiet enthält, jedoch Wohnadressen zum Zeitpunkt der Versendung sowie Geburtsdaten fehlen, hängt ihre Aussagekraft von ergänzenden Unterlagen ab. Aus der Aufstellung lassen sich keine Aussagen über die Zusammensetzung des Lagerguts, dessen Abtransport und Verwertung durch die Nationalsozialisten gewinnen. Bei eindeutiger Identifikation von Eigentümerinnen oder Eigentümern lässt sich belegen, dass Umzugsgüter von Jüdinnen und Juden im Freihafen von Triest von den nationalsozialistischen Behörden enteignet wurden und ein Entziehungstatbestand vorliegt. Allerdings ist die namentliche Zuordnung eines Frachtguts nicht a priori mit der Identität von versendender und eigentumsberechtigter Person gleichzusetzen. Keinesfalls bietet die Aufstellung einen vollständigen Überblick über die in den Hafenmagazinen von Triest liegenden Umzugsgüter.
Bei einzelnen Personennamen wurden auf Verdacht im Österreichischen Staatsarchiv Akten eingesehen, um Hinweise auf die Versendung von Umzugsgut über den Hafen von Triest und Geburtsdaten zu erhalten. Unter Zuhilfenahme diverser Datenbanken wurden Geburtsdaten ermittelt, die in eckigen Klammern in den Anmerkungen (Detailansicht) als "mögliches Geburtsdatum" angeführt werden.

Rückstellungsakten der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland

Aufgrund von Recherchen im Österreichischen Staatsarchiv kann der Datenbestand zu den Rückstellungsakten der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland gemäß dem Ersten und Zweiten Rückstellungsgesetz im Findbuch um ca. 760 Einträge erweitert werden. Es handelt sich hierbei um Personen, die in der Kartei zu diesem Aktenbestand nicht berücksichtigt wurden, da sie weder direkt Geschädigte oder deren Erbinnen und Erben noch Antragstellende in einem Rückstellungsverfahren waren. Durch Einsichtnahme in die Rückstellungsakten und die Auswertung von Korrespondenzen zwischen der Finanzlandesdirektion und der vorgesetzten Dienststelle im Bundesministerium für Finanzen (Abteilung für Rückstellungsangelegenheiten) konnten nicht nur nahe Verwandte und Deszendenten, sondern auch Personen festgestellt werden, die dem näheren privaten oder beruflichen Umfeld der ursprünglichen vom NS-Regime Verfolgten zuzuordnen sind. So diese als Verfolgte des NS-Regime zu gelten haben, wurden neue Datensätze angelegt und gegebenenfalls in den Anmerkungen der Sachverhalt wiedergegeben; sofern sich die Erkenntnisse auf bestehende Datensätze zu natürlichen und juristischen Personen beziehen, wurden diese korrigiert oder ergänzt.

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