Informationen zur Datenbearbeitung: Liste der vom Deutschen Reich eingezogenen bzw. für verfallen erklärten Vermögen - Tirol

Aufgabenstellung

Die „Liste vom deutschen Reich eingezogener Vermögen und dem deutschen Reich für verfallen erklärter Vermögen mit Nachweisung der Ergebnisse der eigenen Kassenvorgänge, die sich auf diese Vermögen beziehen“ (so der Langtitel) liegt im Tiroler Landesarchiv (kurz: TLA) im Faszikel 1 des Bestandes der Rückstellungsakten der Finanzlandesdirektion für Tirol in der Aktenserie der Rückstellungsunterlagen ein. Bei dieser Liste handelt es sich laut TLA um Bargelder und jene auf Bankkonten liegenden Gelder, die vom Deutschen Reich via die Oberfinanzpräsidenten in der Reichsfinanzverwaltung eingezogen wurden. Die Liste wurde im Laufe des Jahres 1945 wahrscheinlich noch im Auftrag des nationalsozialistischen Oberfinanzpräsidenten Innsbruck angefertigt, jedoch zum Großteil unter österreichischer Hoheit fertig gestellt.

Da die Arisierungs- und sonstigen Vermögensentziehungsakten der nationalsozialistischen Behörden zum größten Teil durch Vernichtung vor dem Kriegsende 1945 in Tirol nicht erhalten geblieben sind, stellt die Liste die einzige verfügbare Informationsquelle insbesondere zu Arisierungsfällen dar. Darüber hinaus dürften auch die Akten, die von der Finanzlandesdirektion Tirol in diesem Zusammenhang angelegt wurden, laut Aussage des TLA nicht mehr existieren. Für den Allgemeinen Entschädigungsfonds war diese Liste von untergeordneter Bedeutung, da hier nur eine Momentaufnahme der bis Anfang 1945 eingezogenen Vermögen aufscheint. Der Informationsgehalt beschränkt sich vor allem auf die mögliche Auffindung von Personen, die in Nordtirol wohnhaft waren beziehungsweise dort Vermögen hatten. Die Informationen stellen somit im Rahmen des Findbuches keinen Findbehelf zur Auffindung von Dokumenten dar, sondern dienen als reine Informationsquelle.

Digitalisierung

Das TLA hat dem Allgemeinen Entschädigungsfonds im April 2002 in Kopie die „Liste vom deutschen Reich eingezogener Vermögen und dem deutschen Reich für verfallen erklärter Vermögen mit Nachweisung der Ergebnisse der eigenen Kassenvorgänge, die sich auf dieses Vermögen beziehen“ zugesandt. Im Rahmen der Arbeiten am Findbuch wurde die Liste von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Allgemeinen Entschädigungsfonds in eine Excelliste übertragen. Dabei wurde die gesamte Liste bestehend aus Familien- und Vornamen beziehungsweise Namen der juristischen Person (Kloster, Firma), die damalige Wohn- beziehungsweise Firmenadresse, der Reichsmarkbetrag und die Finanzstelle, an die der Vermögensentziehungsfall abgetreten wurde, übernommen.

Als Besonderheit weist die Liste eine Spaltenüberschrift „Sachgebiet P 4“ mit den Buchstabenvermerken „b“, „d“ oder „e“ auf. Hierbei handelte es sich wahrscheinlich um eine sachlich-organisatorische Einteilung des nicht mehr vorhandenen Aktenmaterials. Diese Informationen wurden in das Anmerkungsfeld der Detailansicht des Findbuches übertragen. Dort wurden ebenfalls die aus den historischen Adressenverzeichnissen entnommenen Berufe eingefügt. Nicht aufgenommen wurden die vor jedem Namen stehende Nummer, da es sich hierbei um eine reine Durchnummerierung von „1“ bis „342“ handelt und kein Bezug zu einer Aktenzahl gegeben ist.

Nachdem die Originalliste maschinschriftlich und handschriftlich abgefasst ist, musste in einigen Fällen nachrecherchiert und Datenkorrekturen vorgenommen werden. Fehlende Vornamen, Geschäftsbezeichnungen und mangelhafte Adressangaben wurden vervollständigt beziehungsweise korrigiert. Als Hilfsmittel dienten Adressenverzeichnisse aus der Zeit (Herold aus Tirol und Vorarlberg sowie Salzburg und ergänzend Oberösterreich und die Adressbücher der jeweiligen Landeshauptstädte – Innsbruck, Bregenz, Salzburg, Linz) und fondsinterne Datenbanken. Bei historischen Adressangaben wurde das Internet herangezogen, um bei Straßen- und Platzumbenennungen zwischen 1938 und 1945 den aktuellen Bezug herstellen zu können. Geburtsdaten, akademische Grade und Adelstitel wurden nur dort nachgetragen, wo diese durch Zufall aus anderen Quellen bekannt wurden. Offensichtliche orthografische Fehler und falsche oder sinnwidrige Schreibweisen wurden korrigiert. Abkürzungen bei Ortsangaben wurden ausgeschrieben. Bei Nennung von mehr als einer Person in einem Listeneintrag (Ehepartner, Geschwister, Kinder oder Geschäftspartner) wurden diese für das Findbuch in einzelne Datensätze getrennt. Ansonsten wurden die im Findbuch-Team konventional erarbeiteten formalen Bearbeitungsstandards angewendet und den vorgegebenen Datenfeldbezeichnungen nach Verfügbarkeit der Daten entsprochen.

Ursprünglich bestand die Liste aus 342 einzelnen Einträgen, die sich durch die Trennung mehrerer Personen umfassender Einzeleinträge auf 414 Datensätze erhöhte.