Wie bestelle ich den in der Detailansicht aufscheinenden Akt?

Eine Einsichtnahme in den gewünschten Akt zu amtlichen, wissenschaftlichen oder publizistischen Zwecken sowie zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange ist, soweit die Schutzfrist abgelaufen ist, für jedermann möglich (siehe unter anderem § 9 Bundesarchivgesetz, sowie die landesspezifischen Archivgesetze und Benutzungsordnungen). Die Ausstellung einer Zugangsberechtigung sowie die Ausfolgung der Akten obliegen ausschließlich dem Akten verwahrenden Archiv.

Um Akten zu bestellen, besuchen Sie bitte das in der Detailansicht genannte Archiv. Dafür benötigen Sie den Nachnamen, Vornamen und gegebenenfalls das Geburtsdatum der gesuchten Person sowie die Signatur. Die Kontaktdaten zum jeweiligen Archiv sind den Websites der kooperierenden Archive zu entnehmen. In der Regel erfolgt die Nutzung des Archivgutes durch persönliche Einsichtnahme vor Ort. Schriftliche Anfragen sollten einen vertretbaren Arbeitsaufwand nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, dass für Dienstleistungen der Archive (zum Beispiel für die Ausstellung eines Benutzerausweises sowie für Kopieraufträge) Kosten entstehen. Kopieraufträge sind zudem an die konservatorischen Vorschriften des jeweiligen Archivs gebunden.

Zuletzt aktualisiert am 26.9.2018 von Judith Oefner.

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