Sammelstellen A und B - Negativ-Akten Liegenschaften

Bestandsbezeichnung

Österreichisches Staatsarchiv/Archiv der Republik
Bestandsgruppe: Entschädigungs- und Restitutionsangelegenheiten, 1938 bis 1985
Bestand: Hilfsfonds, 1955 bis 1982
Aktenserie: Sammelstellen A und B, 1957 bis 1972
Subserie: Negativ-Akten Liegenschaften

Kurzbezeichnung für die Aktenart: SSt-Neg. Lg

Historischer Entstehungshintergrund

Die Errichtung der Sammelstellen A und B resultiert mittelbar aus Artikel 26 § 2 des österreichischen Staatsvertrages vom 15. Mai 1955. In diesem Vertrag ging die Republik Österreich die Verpflichtung ein, Vermögen ohne Erben oder nicht beanspruchte rückstellungspflichtige Vermögen, Rechte und Interessen so genannten „Auffangorganisationen“ zu übertragen. Mit dem Auffangorganisationengesetz 1957 wurden die Sammelstellen A und B mit Sitz in Wien unmittelbar begründet.

Die Sammelstelle A sollte das Vermögen, die Rechte und Interessen jener Personen erfassen, die am 31. Dezember 1937 der Israelitischen Kultusgemeinde angehörten; die Sammelstelle B das Vermögen, die Rechte und Interessen aller anderen Personen, die unter dem Nationalsozialismus Vermögensentziehungen erleiden mussten.

Legten die Erhebungen der Sammelstelle A oder B zu Liegenschaften den Schluss nahe, Vermögen zu betreffen, das weder von den Geschädigten noch Erben beansprucht wurde, verfasste die Erhebungsabteilung der Fonds eine Meldung. Auf ihrer Grundlage wurde zunächst ein so genannter „Anspruchsakt“ eröffnet. Stellte sich in den nachfolgenden Recherchen heraus, dass aufgrund eines rechtsgültigen Vergleiches (oder rechtsgültigen Erkenntnisses) nach dem Dritten Rückstellungsgesetz (BGBl. 54/1947) oder eines außergerichtlichen Vergleiches zwischen den Rückstellungsberechtigten und den zeitgenössischen Eigentümerinnen und Eigentümern die Sammelstellen keine Ansprüche erheben konnten, wurden die Unterlagen als so genannte „Negativ-Akten“ in einem gesonderten Bestand abgelegt.

Akteninhalt

Die Akten geben Aufschluss darüber, wer auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchen Bedingungen auf eine potenzielle Naturalrückstellung einer Liegenschaft verzichtet hat. Von Bedeutung sind außergerichtlich geschlossene Vergleiche oder Verzichtserklärungen, die aufgrund ihres privatrechtlichen Charakters oftmals nicht dokumentarisch verfügbar sind. Unterlagen mit personenbezogenen Daten und erbrechtlich relevanten Informationen können ebenso vorgefunden werden.

Informationsgehalt

Die Akten enthalten die grundsätzlichen Informationen zur Liegenschaft (Einlagezahl, Katastralgemeinde, Eigentümergemeinschaft, historische Käufer und Kaufpreis) sowie einen Auszug aus dem Grundbuch. Bei unfreiwilligen oder freiwilligen Rückstellungsverzichten können die Motive der historischen Eigentümerinnen oder Eigentümer nachgelesen werden. Die Akten liefern ebenso Informationen über den Ermessensspielraum der Geschäftsführung der Sammelstellen, in Zweifelsfällen auf eine Anspruchserhebung zu verzichten (zum Beispiel im sensiblen Bereich familieninterner Schenkungen oder bei Kleinstgrundstücken).

Ersatzweise Informationsquellen

Informationen zu historischen Eigentumsverhältnissen über Liegenschaften sind durch die Grundbücher und Urkundensammlungen der jeweiligen Bezirksgerichte zu erhalten.

Im Österreichischen Staatsarchiv befinden sich Ordner im Format A6 mit numerisch aufsteigend geordneten Einlagezahlen und zugehörigen Katastralgemeinden. Den Daten beigefügt sind die Aktenzahlen aus dem zutreffenden Aktenbestand der Sammelstellen („Negativ-Akt“, „Anspruchsakt“, „Billigkeitsakt“). Dieser Findbehelf ist im Österreichischen Staatsarchiv nicht öffentlich zugänglich.

Erläuterungen und Anmerkungen

Gelegentlich ist aus den Akten nicht ersichtlich, aus welchen Gründen die Geschäftsführung der Sammelstellen, die jede Erledigung persönlich abzeichnete, von Anspruchserhebungen absah.

Durch die, so vorhanden, authentischen Stellungnahmen der Überlebenden der nationalsozialistischen Diktatur, die zumeist ihren Wohnsitz außerhalb Österreichs hatten, und die Rechtfertigungen der Eigentümerinnen und Eigentümer der Liegenschaften wird deren jeweiliges Selbstverständnis dokumentiert. Bei den Verfolgten des nationalsozialistischen Regimes reicht das Selbstverständnis von umfassender Distanzierung zum Nachkriegsösterreich bis zu einer subjektiv differenzierten Sichtweise. Die Charakteristika der Stellungnahmen der zeitgenössischen Eigentümerinnen und Eigentümer liegt vor dem Hintergrund der drohenden Vermögensverluste in beschönigenden Darstellungen der Umstände des Überganges der Eigentumsrechte unter der nationalsozialistischen Herrschaft. So treten für die Leserin und den Leser historisch unterschiedlich geprägte Erfahrungsgruppen zueinander in ein Spannungsverhältnis.

Informationen zur Datenbearbeitung: Sammelstellen A und B - Negativ-Akten Liegenschaften