Sammelstellen A und B - Negativ-Akten Handel und Gewerbe

Bestandsbezeichnung

Österreichisches Staatsarchiv/Archiv der Republik
Bestandsgruppe: Entschädigungs- und Restitutionsangelegenheiten, 1938 bis 1985
Bestand: Hilfsfonds, 1955 bis 1982
Aktenserie: Sammelstellen A und B, 1957 bis 1972
Subserie: Negativ-Akten Handel und Gewerbe

Kurzbezeichnung für die Aktenart: SSt-Neg. HG

Historischer Entstehungshintergrund

Die Errichtung der Sammelstellen A und B resultiert mittelbar aus Artikel 26 § 2 des österreichischen Staatsvertrages vom 15. Mai 1955. In diesem Vertrag ging die Republik Österreich die Verpflichtung ein, Vermögen ohne Erben oder nicht beanspruchte rückstellungspflichtige Vermögen, Rechte und Interessen so genannten „Auffangorganisationen“ zu übertragen. Mit dem Auffangorganisationengesetz 1957 wurden die Sammelstellen A und B mit Sitz in Wien unmittelbar begründet.

Die Sammelstelle A sollte das Vermögen, die Rechte und Interessen jener Personen erfassen, die am 31. Dezember 1937 der Israelitischen Kultusgemeinde angehörten; die Sammelstelle B das Vermögen, die Rechte und Interessen aller anderen Personen, die unter dem Nationalsozialismus Vermögensentziehungen erleiden mussten.

Legten die Erhebungen der Sammelstelle A oder B zu Liegenschaften den Schluss nahe, Vermögen zu betreffen, das weder von den Geschädigten noch Erben beansprucht wurde, verfasste die Erhebungsabteilung der Fonds eine Meldung. Auf ihrer Grundlage wurde zunächst ein so genannter „Anspruchsakt“ eröffnet. Stellte sich in den nachfolgenden Recherchen heraus, dass aufgrund eines rechtsgültigen Vergleiches (oder rechtsgültigen Erkenntnisses) nach dem Dritten Rückstellungsgesetz (BGBl. 54/1947) oder eines außergerichtlichen Vergleiches zwischen den Rückstellungsberechtigten und den zeitgenössischen Eigentümerinnen und Eigentümern die Sammelstellen keine Ansprüche erheben konnten, wurden die Unterlagen als so genannte „Negativ-Akten“ in einem gesonderten Bestand abgelegt.

Akteninhalt

Aus dem Akteninhalt geht die Art des für einen Rückstellungsantrag in Betracht gezogenen materiellen und/oder ideellen Gegenstandes (Rechtstitel) hervor. Die aus den Erhebungen gewonnenen Informationen wurden sowohl in einem standardisierten Erhebungsbogen als auch in einer Sachverhaltsdarstellung und Dokumentation des Recherchevorganges festgehalten. Die Erhebungsbögen enthalten Verweise auf die herangezogenen Aktenmaterialien (zum Beispiel Arisierungsakten).

Zu den wesentlichen Informationen zählen Unterlagen über eine erfolgte Naturalrückstellung oder einen Vergleich (beziehungsweise ein Erkenntnis) nach dem Dritten Rückstellungsgesetz (BGBl. 54/1947), einen außergerichtlichen Vergleich oder über einen Rückstellungsverzicht durch die geschädigte Person. Den „Negativ-Akten“ ist die Begründung für die Einstellung der Nachforschungen und die Rückziehung der Rückstellungsansprüche durch die Sammelstelle A oder B zu entnehmen. Ergänzt wird dieses Material durch den Schriftverkehr und die Ergebnisse der Dokumentenbeschaffung.

Informationsgehalt

Der Bogen an grundsätzlichen Informationen spannt sich von den Akten aus dem Entziehungszeitraum bis zu den rückstellungsbezogenen Erhebungen der Sammelstellen. Zu ersteren gehören vor allem Exzerpte aus vorgefundenen Arisierungsakten (hauptsächlich aus der Vermögensverkehrsstelle in Wien). Daraus kann der infrage kommende Rückstellungsgegenstand, die geschädigte Person, die Betriebsart, der Standort, Käufer oder Käuferin, die Umstände der Enteignung sowie der Kaufpreis und dessen Verwendung hervorgehen. Rückstellungsrelevant konnten einerseits Handels- oder Gewerbebetriebe beziehungsweise einzelne Betriebsmittel oder Lagervorräte, andererseits Rechte wie Patente, Konzessionen, Lizenzen oder Marken-, Miet- und Pachtrechte sein.

Die Erhebungstätigkeiten der Sammelstellen konzentrierten sich auf den Verbleib des Rückstellungsgegenstandes und die Begründung ihres Rückstellungsanspruches. In diesem Zusammenhang sind

  • Standort- und Beweismittelrecherchen,
  • Befragungen der zeitgenössischen Eigentümerinnen und Eigentümer,
  • Korrespondenzen mit Rechtanwaltskanzleien und Behörden,
  • Anfragen bei Auskunfteien
  • sowie vereinzelt schriftliche Kontakte mit den Geschädigten

im Akt dokumentiert.

Von besonderer Bedeutung sind die im Akt erhalten gebliebenen außergerichtlich geschlossenen Vergleiche oder Verzichtserklärungen, die ihrem privatrechtlichen Charakter nach oftmals nicht dokumentarisch verfügbar sind. Gelegentlich finden sich Exzerpte aus Rückstellungsakten nach dem Dritten Rückstellungsgesetz (BGBl. 54/1947), dessen umfangreicher Aktenbestand am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien in den 1980er Jahren aus unbekannten Gründen fast vollständig vernichtet wurde. Daten und Dokumente zu Personen und Verlassenschaftsverfahren können im Akt enthalten sein.

Ersatzweise Informationsquellen

Als Ersatzquellen kommen nur jene Akten beziehungsweise Aktenbestände in Frage, die von den Sammelstellen für ihre Erhebungen herangezogen wurden.

An erster Stelle sind die Arisierungsakten im Archiv der ehemaligen Vermögensverkehrsstelle zu nennen (Österreichisches Staatsarchiv). In wenigen Fällen können Akten der Oberfinanzpräsidenten, die nach Kriegsende von den wieder errichteten Finanzlandesdirektionen übernommen wurden einzelne Auskünfte und Unterlagen enthalten. Für Informationen aus der Nachkriegszeit kommen Rückstellungsakten, das Handelsregister und Akten nach der Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung in Betracht.

Die Rekonstruierbarkeit des Akteninhaltes erweist sich dann als lückenhaft, wenn Nachweise aus privaten Quellen stammten beziehungsweise Akten nicht erhalten geblieben sind.

Erläuterungen und Anmerkungen

In Einzelfällen sind Einblicke in die Verfolgungsgeschichte, die Emigration oder Deportation und das Leben im Exil oder im Nachkriegsösterreich möglich. Als persönliche Zeugnisse fügen sie sich an die Seite der Verfolgungs- und Enteignungshandlungen, die in den erhalten gebliebenen nationalsozialistischen Unterlagen dokumentiert sind. Auf der anderen Seite sind die Rechtfertigungen der Profiteure der nationalsozialistischen Herrschaft bis in die späten 1950er Jahre nachlesbar.

Informationen zur Datenbearbeitung: Sammelstellen A und B - Negativ-Akten Handel und Gewerbe