Arisierungsakten

Vorbemerkungen

Die nachstehenden Ausführungen zu den Arisierungsakten beziehen sich im allgemeinen Teil auf den umfangreichen Bestand der ehemaligen nationalsozialistischen Vermögensverkehrsstelle im Österreichischen Staatsarchiv. Obwohl im Findbuch aus den vielfältigen Aktenserien der Vermögensverkehrsstelle vorläufig nur die Vermögensanmeldungen berücksichtigt werden konnten, ist diese Bezugnahme durch den Umstand erforderlich, dass über 90 Prozent der österreichischen Jüdinnen und Juden 1938 in Wien lebte. Durch die bedeutende Funktion der Vermögensverkehrsstelle in der Umsetzung der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Entziehungspolitik nehmen deren Arisierungsakten qualitativ und quantitativ eine zentrale Rolle ein.

Historischer Entstehungshintergrund

Unter „Arisierung“ werden üblicherweise die gegen Jüdinnen und Juden gerichteten wirtschaftlichen (Betriebe, Unternehmen) beziehungsweise vermögensbezogenen Enteignungen (Liegenschaften, Wohnungen, Bestandsrechte) im Zuge der nationalsozialistischen Diktatur verstanden. Zu unterscheiden ist zwischen „wilden Arisierungen“ einerseits und durch antijüdische Rechtsnormen scheinlegalisierte Enteignungen andererseits. Erstere erreichten in Österreich im März und April 1938 als oftmals mit brutaler Gewalt und Zerstörung verbundene Raubzüge und Plünderungen einen vorläufigen Höhepunkt. Um diese massiven Rechtsverstöße und den damit verbundenen ökonomischen Schaden unter Kontrolle zu bringen, wurden im Laufe des Jahres 1938 von den nationalsozialistischen Behörden sukzessive Rechtsnormen erlassen, die auf bestehende antijüdische Gesetze im Deutschen Reich aufbauen konnten. So wurde auf Grundlage der „Nürnberger Gesetze“ vom 15. September 1935 (dRGBl. 1935 I S. 1146, GBlÖ 150/1938) Jüdinnen und Juden durch die „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938“ (dRGBl. 1938 I S. 414, GBlÖ 102/1938) zur Vermögensdeklaration gezwungen. Am 18. Mai 1938 wurde zunächst die Vermögensverkehrsstelle in Wien eingerichtet. Sie versuchte, die teilweise selbsternannten kommissarischen Verwalter beziehungsweise Kommissare, Treuhänder und „Abwickler“ jüdischer Unternehmen unter Kontrolle zu bringen und zu beaufsichtigen. Der Vermögensverkehrsstelle oblag es, über alle Vermögensübertragungen von Jüdinnen und Juden im Rahmen bürokratischer Prozesse zu entscheiden. Das heißt, dass Kaufverträge und Kaufpreise von ihr genehmigt werden mussten oder Betriebsstilllegungen von ihr angeordnet wurden. Im Rahmen der „Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ vom 25. November 1941 wurde der Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg mit der Entziehung noch vorhandener jüdischer Vermögenswerte beauftragt. Dieser wiederum delegierte die Aufgabe an die regional zuständigen Oberfinanzpräsidenten in der Reichsfinanzverwaltung.

Der Begriff „Arisierung“ im weiteren Sinn umfasst nicht nur die Maßnahmen zur ökonomischen Ausplünderung von Jüdinnen und Juden und ihren physischen Ausschluss aus der Gesellschaft, sondern auch die Verdrängung aus ihren Arbeitsverhältnissen (Kündigungen, Entlassungen, Berufsausübungsverbote), Ausbildungsbeschränkungen und die Aneignung von Mobilien (zum Beispiel: Kunstwerke, Wohnungseinrichtungen, Gegenstände aus Edelmetall).

Akteninhalt

Abhängig vom Vermögensgegenstand (Industrie-, Gewerbe- oder Handelsbetrieb, Liegenschaft) dokumentieren die Inhalte der Arisierungsakten den Verlauf der Enteignung oder der Betriebsliquidation. Die Vielfalt der einliegenden Dokumente variiert:

  • Bestellungsschreiben für kommissarischen Verwalter (Verwalterinnen),
  • ‚Verkaufsansuchen‘ der jüdischen Eigentümerinnen oder Eigentümer beziehungsweise Erwerbsansuchen durch die potenziellen Kaufwerber (Kaufwerberinnen),
  • politische Überprüfungen der Kaufwerber (Kaufwerberinnen),
  • Entwürfe zum Kaufvertrag beziehungsweise dessen Endfassung und Genehmigung durch die nationalsozialistische Behörde,
  • Schätzgutachten, Berichte über Betriebsprüfungen und betriebswirtschaftliche Kennzahlen (zum Beispiel Bilanzen, Inventurlisten), Auflagenberechnungen, Abrechnungen der Kommissare (Kommissarinnen) oder „Abwickler“ („Abwicklerinnen“),
  • Anordnung zur Betriebsauflösung,
  • begleitender Schriftverkehr (zum Beispiel mit nationalsozialistischen Wirtschaftsstellen).

Informationsgehalt

Je nach Entstehungsdatum und Provenienz (ab Mai 1938 die Vermögensverkehrsstelle in Wien; mit der Umsetzung des „Ostmarkgesetzes“ [dRGBl. 1939 I S. 777ff, GBlÖ 500/1939] ab November 1939 die Vermögensverkehrsstellen der Reichsgaue; ab 1941 die regional zuständigen Oberfinanzpräsidenten in der Reichsfinanzverwaltung) variiert die Aussagekraft der Akten. Über die „wilden Arisierungen“ liegen sehr selten und kaum aussagekräftige Informationen vor. Der planmäßige Vollzug von Enteignungshandlungen beziehungsweise Unternehmensliquidationen kann unterschiedlich umfangreich dokumentiert sein. Dieser Umstand steht häufig in Abhängigkeit zum Unternehmenswert oder der Betriebsgröße und der von den nationalsozialistischen Behörden zugesprochenen Bedeutung des Unternehmens für die deutsche (Kriegs-)Wirtschaft. Erfahrungsgemäß sind Akten zu größeren Industriebetrieben und Immobilien komplexer als solche zu Klein- und Mittelbetrieben.

Über die Rekonstruktion der individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit Enteignungsvorgängen hinaus sind biografische und berufliche Daten zu den Verfolgten sowie den „Ariseuren“ ersichtlich.

Ersatzweise Informationsquellen

Ersatzweise Informationsquellen sind vorwiegend in dem Bestand der verschiedenen, nach Sparten beziehungsweise Branchen strukturierten Arisierungsakten der Vermögensverkehrsstelle im Österreichischen Staatsarchiv enthalten: So können Berichte und Zahlenwerke, die in den ursprünglich angelegten Arisierungsakten liegen, auch in den Aktenserien der Kommissare, Treuhänder oder Abwickler enthalten sein. Die Akten der regionalen Oberfinanzpräsidenten umfassen zumeist in sich geschlossene ‚Arisierungsvorgänge‘, die über die enteigneten Personen und deren Vermögenssituationen ergänzende Informationen liefern können (siehe die Erläuterungen und Anmerkungen).

Im Falle von „arisierten“ Betrieben empfiehlt sich die Einsichtnahme in die Firmenbuchakten des zuständigen Handelsgerichts, da diese Hinweise auf den ‚Arisierungsvorgang’ beinhalten. Bei entzogenen Liegenschaften kann das jeweilige Bezirksgericht (‚Grundbuchgericht’) aufgesucht werden, dessen historische Grundbücher sowie die zugehörigen Urkundensammlungen Einblick in den Eigentumsübergang zwischen 1938 und 1945 geben. In beiden Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, dass das jeweilige Aktenmaterial (Handelsregisterakten, historische Grundbücher oder Urkundensammlungen) bereits an das zuständige Landesarchiv abgetreten wurde.

Österreichisches Staatsarchiv

Österreichisches Staatsarchiv/Archiv der Republik
Bestandsgruppe: Entschädigungs- und Restitutionsangelegenheiten, 1938 bis 1985
Bestand: Vermögensverkehrsstelle, 1938 bis 1945
Aktenserien: diverse Aktenserien

Bestand: Finanzlandesdirektion, 1940 bis 1947
Aktenserie: Akten der Finanzlandesdirektion [Wien, Niederösterreich und Burgenland] nach dem Ersten Rückstellungsgesetz

Im Österreichischen Staatsarchiv sind zwei Bestände an Arisierungsakten zu unterscheiden: Zum einen jener der im Mai 1938 in Wien im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit eingerichteten Vermögensverkehrsstelle, deren Aktenbestand sich einerseits nach wirtschaftlichen Sektoren (Industrie, Handel, Gewerbe) beziehungsweise nach Sparten (Liegenschaften) und andererseits nach der jeweils in Geltung gestandenen internen Organisation (Abteilungen) gliedert. Anzumerken ist, dass im Zuge der Umsetzung des so genannten „Ostmarkgesetzes“ (dRGBl. 1939 I S. 777ff, GBlÖ 500/1939) in den Reichsgauen ab November 1939 regionale Vermögensverkehrsstellen eingerichtet wurden, denen die Wiener Vermögensverkehrsstelle nicht nur ihre Befugnisse, sondern auch die regionalen Arisierungsakten abtrat. Diese gelangten nach 1945 – teilweise ergänzt durch Akten aufgrund des Ersten Rückstellungsgesetzes und des Zweiten Rückstellungsgesetzes – in die Obhut der örtlich zuständigen Landesarchive.

Zum anderen wurden von den regionalen Oberfinanzpräsidenten (der nationalsozialistischen Behördenbezeichnung folgend: Wien-Niederdonau, Graz, Oberdonau, Innsbruck) Arisierungsakten angelegt. Diese wurden nach dem Mai 1945 von den wieder errichteten Finanzlandesbehörden übernommen (zum Beispiel Oberfinanzpräsident Wien-Niederdonau zur Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) und für Rückstellungsverfahren nach dem Ersten Rückstellungsgesetz oder dem Zweiten Rückstellungsgesetz heran gezogen. Somit sind die Akten des Oberfinanzpräsidenten Wien-Niederdonau integraler Bestandteil der Akten der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland nach dem Ersten Rückstellungsgesetz.

In Ausnahmefällen finden sich in den Akten des Oberfinanzpräsidenten Wien-Niederdonau beziehungsweise der Finanzlandesdirektion Wien auch komplette Arisierungsakten der Vermögensverkehrsstelle Wien.

Burgenländisches Landesarchiv

Bestandsgruppe: Forschungsarchiv
Bestand: Behördliche Archivbestände
Aktenserie: Arisierungsakten (Nordburgenland und Südburgenland), 1938 bis 1945

Im Burgenländischen Landesarchiv finden sich die Entziehungsakten unter der Bezeichnung Arisierungsakten (Nordburgenland und Südburgenland) 1938 bis 1945 im Bestand Forschungsarchiv/Behördliche Archivbestände. Die Entstehung dieses Aktenbestandes geht auf die von den Nationalsozialisten 1938 eingerichtete Vermögensverkehrsstelle in Wien zurück.

Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich sah die neue Gaueinteilung vor, das Burgenland auf die beiden benachbarten Gaue Niederdonau und Steiermark aufzuteilen. Daher wurden per 15. Oktober 1938 (GBlÖ 443/1938) die nördlichen Bezirke Neusiedl am See, Eisenstadt, Mattersburg und Oberpullendorf an den (Reichs-)Gau Niederdonau und die südlichen Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf an den (Reichs-)Gau Steiermark angeschlossen. So entstanden in den Behördenstellen der Vermögensverkehrsstelle beziehungsweise der Oberfinanzpräsidenten der (Reichs-)Gaue Niederdonau und Steiermark für die nord- und südburgenländischen Bezirke zwei getrennte Bestände.

Nach Ende des Krieges im Mai 1945 wurde das Burgenland innerhalb der sowjetischen Besatzungszone wieder begründet. Die Eisenstädter Behörden übernahmen von der niederösterreichischen und der steiermärkischen Landesregierung das gesamte Archivmaterial, welches das Burgenland betraf und in der Zeit zwischen 1938 und 1945 angefallen war. Inhaltlich umfassen die Akten den gesamten Schriftverkehr, der mit der Erfassung und Entziehung des jüdischen Vermögens (Firmen, Grundstücke, Versicherungen, Wertpapiere und persönliche Gegenstände) verbunden war, wie zum Beispiel Ansuchen um Genehmigung der Erwerbung, Einsetzung eines kommissarischen Verwalters, Schätzgutachten über das Vermögen, Kaufverträge, Genehmigung der Kaufverträge, Schriftverkehr und Gutachten zur Liquidation beziehungsweise „Arisierung“. Als Besonderheit kann man in einigen dieser Arisierungsakten Vermögensanmeldungen finden, die bei der Entstehung des Bestandes zwischen 1938 und 1945 dem jeweiligen Arisierungsakt beigefügt wurden. Zusätzlich existiert im Rahmen dieses Bestandes ein Karton (Nummer 67), der 140 nicht zugeordnete Vermögensanmeldungen beinhaltet, die alphabetisch sortiert und erschlossen sind.

Der Aktenbestand ist in insgesamt fünf Inventare unterteilt. Die Inventare bestehen aus insgesamt 83 Kartons mit zusammen 1.450 Einzelakten sowie eine unbestimmte Anzahl nicht zuordenbarer Dokumente.

Informationen zur Datenbearbeitung: Arisierungsakten (Nordburgenland und Südburgenland)

Oberösterreichisches Landesarchiv

Bestandsgruppe: Staatliche Verwaltung
Bestand: Landesverwaltung, 1926 bis 1945
Aktenserie: Reichstatthalterei 1940 bis 1945/Arisierungen

Bestandsgruppe: Selbstverwaltung (1918 bis 1945 [1962])
Aktenserie: Gauselbstverwaltung

Der Ablauf der so genannten „Arisierungen“ im Gau Oberdonau unterstand der Reichsstatthalterei Oberdonau, insbesondere deren Abteilung IV mit der Unterabteilung IVc (Wirtschaft und Arbeit) und dem nachgeordneten Sachgebiet IVc/W4 (später: Ib/J). Dem Sachgebiet IVc/W4 oblagen die „Entjudungen“ mit Ausnahme land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes und es wurde auch als „Entjudungsabteilung“, „Arisierungsstelle“ und „Vermögensverkehrsstelle in Linz“ bezeichnet.

Die in den Akten der Reichstatthalterei 1940-1945/Arisierungen dokumentierten Vorgänge sind oftmals unübersichtlich und häufig mit den entsprechenden Beständen der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (Finanzlandesdirektion – Beschlagnahmte Vermögen; Finanzlandesdirektion – Vermögensrückstellungen), aber auch mit der Aktenserie  Finanzabteilung des Landes Oberösterreich (kurz: FiRK) oder den im Bestand Israelitische Kultusgemeinde Linz befindlichen Arisierungsakten und Vermögensanmeldungen verbunden. Dies war Folge der sich ab 1938 allmählich abzeichnenden Kompetenzklärungen zwischen dem Deutschen Reich, dem Übergangsgebilde „Land Österreich“ und dem im Jahre 1939 verordneten „Reichsgau Oberdonau“ (dRGBl. 1939 I S. 777ff, GBlÖ 500/1939). Die unübersichtliche Aktenlage ist Ergebnis von politisch und/oder ökonomisch widerstreitenden Interessen unter den Nationalsozialisten und wurde durch halblegale bis illegale Eingriffe und Handlungsweisen mit verursacht.

Die oberösterreichischen Arisierungsakten zeichnen als Dokumente bürokratischer Vorgänge die sachbezogenen Geschehnisse bis zur Liquidation der Vermögensobjekte nach, so letztere bis zum Jahre 1944 erfolgte. In jenen Fällen, in denen keine Liquidation durchgeführt wurde, wird der Akteninhalt fallweise durch die Dokumentation von Rückstellungsverfahren ab 1946 ergänzt. In dieser Hinsicht ergeben sich Berührungen mit dem Bestand der gerichtlichen Rückstellungsakten nach dem Dritten Rückstellungsgesetz. Die Übernahme der Arisierungsakten im Jahre 1972 durch das Oberösterreichische Landesarchiv erfolgte in Vermischung mit dem Aktenbestand der Vermögensentziehungsanmeldungen als „Vermögensakten“ der Reichsstatthalterei Oberdonau. Nach der Übergabe des zugehörigen Kanzleiindex an das Oberösterreichische Landesarchiv 1996 wurden die beiden unterschiedlichen Aktengruppen schließlich getrennt.

Die Gauselbstverwaltung (oder „Gaukämmerei“) war als Nachfolgerin der „autonomen Landesverwaltung“ (1926 bis 1938; mit Ausnahmen bis 1940) sowohl für das Vermögen des Landes als auch des Gaues bis zur Vereinigung der beiden Verwaltungsbehörden in den Jahren 1940 und 1941 zuständig. Die Aktenserie enthält jenen Teil der Akten der Gauselbstverwaltung, die in der Finanzabteilung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung nach 1945 fortgeführt wurden. Zu beachten ist, dass die ‚Arisierungsvorgänge‘ nur einen Teil der Akten der Gauselbstverwaltung bilden, deren Schwerpunkt auf der Beschlagnahme kirchlicher Einrichtungen (Klöster und Stifte) und der Güter der Familien Schwarzenberg und Starhemberg liegt. Die Verwaltung von Liegenschaften durch das Amt der Landesregierung ist teilweise bis Anfang der 1950er Jahre dokumentarisch belegt.

Evident sind die Überschneidungen mit anderen Aktenserien des Oberösterreichischen Landesarchivs: Finanzlandesdirektion - Beschlagnahmte Vermögen, Finanzlandesdirektion - Vermögensrückstellungen, Finanzabteilung des Landes Oberösterreich (kurz: FiRK) oder den im Teilbestand Israelitische Kultusgemeinde Linz enthaltenen Arisierungsakten und Vermögensanmeldungen.

Der Teilbestand der Israelitische Kultusgemeinde Linz setzt sich aus zwei Teilbeständen zusammen: einerseits den Arisierungsakten und andererseits den Vermögensanmeldungen. Aufgrund der Verbindung beider Aktenarten wird der Teilbestand Israelitische Kultusgemeinde Linz in einem eigenen Abschnitt behandelt. Weitere Informationen hinsichtlich der Arisierung von Betrieben im oberösterreichischen Raum können auch dem Aktenbestand der Vermögensverkehrsstelle im Österreichischen Staatsarchiv entnommen werden.

Informationen zur Datenbearbeitung: Arisierungsakten der Reichsstatthalterei - Oberösterreich
Informationen zur Datenbearbeitung: Akten der Gauselbstverwaltung - Oberösterreich
Informationen zur Datenbearbeitung: Arisierungsakten - Oberösterreich (Bestand IKG Linz)

Steiermärkisches Landesarchiv

Bestand: Vermögensverkehrsstelle
Teilbestand: Bad Aussee

Bestand: Vermögensverkehrsstelle
Teilbestand: Bad Aussee Vermögenssicherung (Bad Aussee-VS)

Der Bestand zu Bad Aussee umfasst zum einen die Akten zu entzogenen Liegenschaften, zum anderen die Vermögenssicherungsakten, die nach der Wiederangliederung des Ausseerlandes an die Steiermark aus Oberösterreich übermittelt und als eigener Teilbestand abgelegt wurden.

Informationen zur Datenbearbeitung:

Tiroler Landesarchiv

Bestand: Finanzlandesdirektion für Tirol – Rückstellungsakten
Aktenserie: Rückstellungsunterlagen
Akt: Listen, betreffend vom deutschen Reich eingezogene und dem deutschen Reich für verfallen erklärte Vermögen (Signatur RU-3/1-10)
Zeitraum: 1945 und 1946

Die „Liste vom deutschen Reich eingezogener Vermögen und dem deutschen Reich für verfallen erklärter Vermögen mit Nachweisung der Ergebnisse der eigenen Kassenvorgänge, die sich auf diese Vermögen beziehen“ (so die Langbezeichnung) stellt laut Auskunft des Tiroler Landesarchivs (kurz: TLA) aufgrund der weitgehenden Vernichtung der Arisierungsunterlagen durch die nationalsozialistischen Behörden bei Kriegsende oft die einzige Dokumentationsquelle zu Vermögensentziehungen dar, denen jüdische Bürgerinnen und Bürger während der nationalsozialistischen Diktatur unterworfen waren. Die Herkunft der Liste liegt zum einen in den Aufzeichnungen des Oberfinanzpräsidenten Innsbruck über Vermögensentziehungen in seinem Zuständigkeitsbereich für die Reichsgaue Tirol-Vorarlberg und Salzburg. Zum anderen wurde die Liste von der Finanzlandesdirektion Tirol nach Kriegsende verwaltungsmäßig übernommen und bearbeitet.

Akten zu Vermögensentziehungen, die aufgrund des Wohnsitzes der Enteigneten nicht in die regionale Kompetenz des nationalsozialistischen Oberfinanzpräsidenten Innsbruck fielen, wurden von diesem an die zuständigen Oberfinanzpräsidenten in der Reichsfinanzverwaltung abgetreten (beispielsweise München, Berlin-Brandenburg oder Berlin-Charlottenburg, Oberdonau sowie Wien-Niederdonau). Die Finanzlandesdirektion Tirol wiederum trat jene Entziehungsfälle, in denen es einen Bezug zu einem Wohnsitz außerhalb des Bundeslandes gab, an die zuständigen Finanzlandesdirektionen ab (zum Beispiel ab 1945 an Salzburg und ab 1946 an Vorarlberg). Aufgrund der Abtretungsvermerke und der Tatsache, dass Arisierungs- beziehungsweise Entziehungsakten äußerst lückenhaft das Kriegsende 1945 in Tirol überstanden haben, ist nicht ausgeschlossen, dass Akten oder Aktenteile in österreichischen Landesarchiven oder deutschen Archiven aufgefunden werden können.

Auf dem Deckblatt der Liste sind zwei Beilagen (wahrscheinlich Auflistungen) vermerkt, die Liegenschaftsvermögen einerseits und Wertpapiere und Zinsscheine andererseits umfasst haben sollen. Nach Mitteilung des TLA soll die Liste jedoch Bargelder und auf Bankkonten deponierte Gelder aufweisen, die vom Deutschen Reich entzogen worden waren.

Informationen zur Datenbearbeitung: Liste der vom Deutschen Reich eingezogenen bzw. für verfallen erklärten Vermögen