Informationen zur Datenbearbeitung: Akten des Abgeltungsfonds

Aufgabenstellung

Die Bedeutung der Akten des Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter (kurz: Abgeltungsfonds) für den Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus ergibt sich aus § 10 Abs. 1 des Entschädigungsfondsgesetzes vom 28. Februar 2001 (BGBl I 12/2001), wodurch die Zahlungen des Abgeltungsfonds für die von ihm anerkannten Vermögensverluste (offiziell als „Zuwendungen“ bezeichnet) als „frühere Restitutionsmaßnahme“ Berücksichtigung in den Entschädigungsberechnungen finden mussten. Darüber hinaus sind die in den Abgeltungsfondsakten auffindbaren biografischen Daten, historischen Dokumente, Exzerpte aus diversen NS-Unterlagen und Schriftstücke aus Rückstellungsverfahren aus der Nachkriegszeit für die Antragsbearbeitung durch den Allgemeinen Entschädigungsfonds von großer Bedeutung gewesen.

Digitalisierung

Eine Excel-Liste der im Österreichischen Staatsarchiv verwahrten Akten des Abgeltungsfonds wurde dem Allgemeinen Entschädigungsfonds für seine antragsbezogenen Recherchen im Jahre 2003 zur Verfügung gestellt. Aus Vermerken über Akten, die im Zeitraum der Datenerfassung nicht in den Kartons gelegen sind, kann geschlossen werden, dass die Liste in den Jahren 2001 und 2002 erstellt wurde.

Die ursprüngliche Excel-Liste umfasste die Aktenzahlen des Abgeltungsfonds, Nachnamen, Vornamen und Geburtsdaten der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie Nachnamen, Vornamen und Geburtsdaten der Personen, die unter dem nationalsozialistischen Regime Vermögensverluste erlitten hatten. Die Nach- und Vornamen und die Geburtsdaten waren in einem Datenfeld zusammengefasst. Die Originalliste enthielt rund 11.700 Datensätze.

Bearbeitung der Digitalisierung

Für die Anforderungen der Antragsbearbeitung mittels der fondsinternen Datenbank wurden die Datensätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Allgemeinen Entschädigungsfonds wie folgt bearbeitet: Für jede Person wurde ein Datensatz angelegt, wobei Nachname und Vorname und das Geburtsdatum in ein eigenes Datenfeld übertragen wurden. Auf diese Weise stieg die Zahl der Datensätze auf rund 13.100.

In jenen Fällen, wo in der Originalliste keine Personendaten vorhanden waren, wurde in die Akten des Abgeltungsfonds Einblick genommen. Zusätzlich wurde die im Österreichischen Staatsarchiv verwahrte Kartei zu den Abgeltungsfondsakten herangezogen. Weiters wurde die Groß- und Kleinschreibung bei den Nachnamen überarbeitet und auf eine korrekte Schreibweise geachtet. Abgekürzte Vornamen wurden ausgeschrieben und fragwürdige Schreibweisen von Namen richtiggestellt beziehungsweise alternative Schreibweisen in eckigen Klammern hinzugefügt. Falsch angegebene Geburtsdaten wurden korrigiert (zum Beispiel bei vertauschten Ziffern). Wo Verbundakten vorhanden sind, wurden die Korrekturen auf die diesbezüglichen Datenfelder ausgeweitet. Der Umstand einer Aktenzusammenlegung wurde in den Anmerkungen festgehalten.