Informationen zur Datenbearbeitung: Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien

Hinweise zur Verfügbarkeit der Rückstellungsakten im Wiener Stadt- und Landesarchiv

Die Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nach dem 3. Rückstellungsgesetz für die Jahre 1947 bis 1955 und 1957 sind größtenteils skartiert worden und daher nicht mehr vorhanden.

Bei den im Findbuch ersichtlichen Daten zu diesen Akten handelt es sich um eine Abschrift des Namensverzeichnisses, das von der Rückstellungskommission angelegt wurde, und nicht um eine Abbildung des Aktenbestandes des Wiener Stadt- und Landesarchivs.

Aus dem Jahr 1955 liegen nur folgende Akten tatsächlich im Archiv ein: 2 Rk 34/55; 2 Rk 70/55; 4 Rk 121/55; 6 Rk 207/55; 6 Rk 247/55; 6 Rk 488/55; 6 Rk 489/55; 6 Rk 490/55; 6 Rk 491/55; 6 Rk 492/55; 6 Rk 493/55; 6 Rk 494/55; 6 Rk 495/55; 7 Rk 78/55.

Diese können über das Wiener Archivinformationssystem (WAIS) bestellt werden: https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml

Darüber hinaus sind für die Jahre 1947–1954 folgende Akten erhalten geblieben und über das WAIS bestellbar:

- 1947: 59 Rk 172/47; 60 Rk 728/47; 60 Rk 989/47; 60 Rk 221/47
- 1948: Rk 8/48 (Klagenfurt); 59 Rk 931/48; 60 Rk 887/48; 60 Rk 966/48; 68 Rk 13/48; 68 Rk 208/48
- 1949: Rk 30/49; 59 Rk 1/49; 61 Rk 181/49; 61 Rk 192/49
- 1950: Rk 179/50 (Teilakt, Krems); 6 Rk 718/50; 61 Rk 449/50
- 1951: 61 Rk 86/51
- 1952: 68 Rk 105/52
- 1953: 61 Rk 38/53

In der Detailansicht zum gesuchten Akt sind diese nur als Information aufgenommenen Daten aus den Namensverzeichnissen speziell gekennzeichnet:

  • in dem Feld Signatur der Detailansicht ist "kein Aktenbestand" angegeben. Nur in jenen Fällen, wo Akten tatsächlich vorhanden sind, ist die korrekte und für die Aktenbestellung notwendige Signatur angegeben.
  • Darüber hinaus gibt es in diesen Fällen den Vermerk „Akt vorhanden“ im Anmerkungsfeld der Detailansicht.

Als alternative Informationsquelle zu den skartierten Akten der Rückstellungskommission beim Landesgericht Wien bieten sich die Akten nach der Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung an, da den Anmeldungen in vielen Fällen das Ergebnis des Rückstellungsverfahrens beiliegt, etwa ein (Teil-)Erkenntnis der Rückstellungskommission oder Vergleich vor derselben nach dem Dritten Rückstellungsgesetz, oder ein Rückstellungsbescheid der Finanzlandesdirektion nach dem Ersten oder Zweiten Rückstellungsgesetz.

Informationen zur Datenbearbeitung

Digitalisierung

Die im Findbuch für Opfer des Nationalsozialismus veröffentlichten Daten über die im Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8) verwahrten Akten nach dem Dritten Rückstellungsgesetz (BGBl 1947/54) mit der Signatur 2.3.5.A29 wurden von diesem auf der Grundlage der Namensregister 2.3.5.B13 (1955-1959; ohne den Registerband zum so genannten Deutschen Eigentum) und 2.3.5.B14 (1960-1966) digitalisiert. Die Digitalisate mit der Bezeichnung RkNV 1955-1959 und RkNV 1960-1966 wurden dem Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus ca. 2006 als Textdateien zur Verfügung gestellt.

Bearbeitung der Digitalisierung

Grundsätzlich sind nur Rückstellungswerberinnen und Rückstellungswerber (zivilrechtlich als Klägerinnen und Kläger bezeichnet) in der Datenbank des Findbuchs abfragbar, da dieser (natürliche oder juristische) Personenkreis als Opfer des Nationalsozialismus anzusehen ist. Die Beklagten (auch als Rückstellungsgegnerinnen und Rückstellungsgegner bezeichnet) sind durch Akteneinsicht ersichtlich.

Zunächst wurden die überlassenen Textdateien in einem Tabellenprogramm zusammengeführt. In einer zweiten Phase wurden umfangreiche Bearbeitungen vorgenommen, um die vorliegenden Informationen der Datenbankstruktur des Findbuchs anzugleichen:

  • Natürliche Personen wurden von juristischen Personen und bei Ersteren Nach- und Vornamen getrennt sowie akademische Titel den Vornamen zugeordnet.
  • Datensätze, die mehr als eine Person umfassen, wurden entsprechend der Personenzahl getrennt und als eigene Einträge verfasst.
  • So bei unterschiedlichen Datensätzen offenkundig die gleiche Person betroffen ist, aber alternative Schreibweisen des Nachnamens vorliegen (Lese- oder Tippfehler) und die zutreffende Schreibweise nicht festgestellt werden konnte, wurde die alternative Schreibvariante jeweils in eckigen Klammern hinzugefügt.
  • Doppel- und Mehreinträge, die unabhängig vom Beklagten aufgrund des Nach- und Vornamens der Klägerin oder des Klägers, sachlich und prozessual (Zahl des Rückstellungsverfahrens) als weitgehend identisch zu betrachten sind, wurden zusammengeführt und redundante Datensätze gelöscht. Abweichende Schreibweisen z.B. des Nachnamens wurden in eckigen Klammern hinzugefügt, geringfügige Unterschiede in den Anmerkungen zusammengefasst, wobei spezifizierende Informationen zulasten genereller Informationen belassen wurden. Doppeleinträge blieben dann erhalten, wenn im Informationsgehalt der Anmerkungen ein markanter Unterschied festzustellen ist.
  • Offensichtliche Schreib- und Tippfehler wurden stillschweigend korrigiert.
  • Informationen zum Rückstellungsgegenstand und zur rückstellungswerbenden Person (Vorliegen einer Verlassenschaft, Name der Erblasserin oder des Erblassers, unspezifizierte Hinweise auf mehrere rückstellungswerbende Personen [„und andere“], das Vorliegen einer speziellen Funktionen im Rückstellungsverfahren – z.B. Sachwalterschaft) wurden für das Anmerkungsfeld der Detailansicht des Datensatzes aufbereitet und die Schreibweisen vereinheitlicht.
  • Ebenfalls in das Anmerkungsfeld der Detailansicht wurden die Vermerke des Wiener Stadt- und Landesarchivs zu fehlenden Rückstellungsakten aufgenommen („Kein Akt vorhanden“).
  • Die Schreibweisen der Rechtsform von Unternehmen, der Katastralgemeinden und der Einlagezahlen sowie von Geldbeträgen wurden vereinheitlicht.
  • Zur korrekten Schreibweise von Nachnamen, Vornamen, juristischen Personen (z.B. Stiftungen) und der Katastralgemeinden bei Liegenschaften wurde in unterschiedlichen Quellen recherchiert (Adolph Lehmann's allgemeiner Wohnungs-Anzeiger 1938 [„Lehmann 1938“], Datenbank des Findbuchs, diverse Datenbanken, Internet).

In der abschließenden Phase wurden:

  • verbleibende Unklarheiten in den Registerbänden zu den Rückstellungsakten im Wiener Stadt- und Landesarchiv überprüft;
  • hinsichtlich der Sammelstellen A und B als Rückstellungswerberinnen, sofern die Zahlen der Rückstellungsverfahren übereinstimmen, der Gegenstand des Verfahrens und Verweise auf die im Österreichischen Staatsarchiv verwahrten Akten in die Anmerkungen übertragen. Dadurch konnten die oftmals ohne sachliche Bezüge aufscheinenden Verfahren der Sammelstellen A und B mit konkreten Angaben zum Rückstellungsgegenstand und weiterführenden Informationen versehen werden. Grundlage dafür sind die in der Datenbank des Findbuchs veröffentlichten Daten zu den Anspruchs- und Billigkeitsakten der Sammelstellen A und B.